Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Rimpar und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen gewidmeten land- und forstwirtschaftlichen Weg und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.