Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Winkelgasse, die sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und noch nicht erstmalig hergestellt wurde.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde grundsätzlich erteilt. Jedoch müsse über eine erstmalige Herstellung der Winkelgasse entschieden werden.