Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Maidbronn und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar befindet sich das Baugrundstück im Bereich einer M-Fläche. Die Erschließung erfolgt über die Versbacher Straße und ist gesichert.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.