Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Maidbronn und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar befindet sich das Baugrundstück im Bereich einer M-Fläche. Die Erschließung erfolgt über die Versbacher Straße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.