Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Durch die ausführlichen Beratungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ergibt sich folgende Haushaltssatzung, die vom Marktgemeinderat beschlossen wird.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Rimpar

(Landkreis Würzburg)

 

für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt           in den Einnahmen

                                                     und Ausgaben mit            16.143.084 €

 

und im Vermögenshaushalt      in den Einnahmen

                                                     und Ausgaben mit              8.470.741 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 


§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                      340 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.650.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Rimpar, 29.03.2019

MARKT RIMPAR

 

 

 

 

 

Losert

1. Bürgermeister

 

 


Der Marktgemeinderat stimmt dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2019 zu.

 


Der Marktgemeinderat stimmt dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2018 – 2022 zu.