Durch
die ausführlichen Beratungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ergibt
sich folgende Haushaltssatzung, die vom Marktgemeinderat beschlossen wird.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Rimpar
(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben
mit
16.143.084 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben
mit
8.470.741 €
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A)
340 v. H.
b) für die
Grundstücke
(B)
340 v. H.
2.
Gewerbesteuer
380 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 2.650.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar
2019 in Kraft.
Rimpar, 29.03.2019
MARKT RIMPAR
Losert
1. Bürgermeister
Der Marktgemeinderat stimmt
dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2019 zu.
Der Marktgemeinderat stimmt
dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2018 – 2022 zu.