Geschäftsleiter Fuchs führt aus, dass die geplante Umsetzung der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100 € ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung vom 01.04.2019 derzeit noch nicht vollzogen werden kann. Zum einen fehlt noch die Gesetzesgrundlage und zum anderen kann dies auch technisch in dem Abrechnungsprogramm KiBiGWeb noch nicht umgesetzt werden. Der Einfachheit halber wird deshalb die Kindergartengebühr bis zum Ende des Kindergartenjahres abgebucht und nach Verabschiedung der Gesetzesgrundlage und möglicher technischer Umsetzung diese rückwirkend wieder erstattet. Das Landratsamt Würzburg hat mitgeteilt, dass sie bei der Übernahme der Kindergartengebühr nach § 90 SGB VIII analog verfahren, so dass die Anspruchsberechtigten die Leistung rückwirkend an das Landratsamt überweisen müssen.

 

Ratsmitglied Wetzel schlägt eine Gebührenanpassung bei der Kindergartengebührensatzung vor, da die untersten Buchungskategorien unter 100 € liegen und demzufolge nur der tatsächliche Gebührensatz vom Freistaat Bayern ersetzt wird.

 

Ratsmitglied Pototzky verweist auf den umfänglichen Antrag der IGU-Fraktion bezüglich der Verkehrsmaßnahmen. 1. Bürgermeister Losert erwidert, dass hierzu Herr Nuber vom Büro Meier Aussagen dazu treffen wird und diese dem Marktgemeinderat vorstellt

 

Ratsmitglied Schmid unterstützt den Antrag von Ratsmitglied Voll, bei Beschlüssen des Marktgemeinderates die Haushaltsstelle zu benennen und sofern die Mittel dort nicht ausreichen, zwingend einen Deckungsvorschlag zu machen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass dies haushaltsrechtlich vorgeschrieben ist und demzufolge ist ein Deckungsvorschlag immer dann zu machen, sofern die Mittel auf der Haushaltsstelle nicht ausreichen.