Sitzung: 28.03.2019 MGR/069/2019
Geschäftsleiter
Fuchs führt aus, dass die geplante Umsetzung der Ausweitung des
Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100 € ab dem 1. Kindergartenjahr mit
Wirkung vom 01.04.2019 derzeit noch nicht vollzogen werden kann. Zum einen
fehlt noch die Gesetzesgrundlage und zum anderen kann dies auch technisch in
dem Abrechnungsprogramm KiBiGWeb noch nicht umgesetzt werden. Der Einfachheit
halber wird deshalb die Kindergartengebühr bis zum Ende des Kindergartenjahres
abgebucht und nach Verabschiedung der Gesetzesgrundlage und möglicher
technischer Umsetzung diese rückwirkend wieder erstattet. Das Landratsamt
Würzburg hat mitgeteilt, dass sie bei der Übernahme der Kindergartengebühr nach
§ 90 SGB VIII analog verfahren, so dass die Anspruchsberechtigten die Leistung rückwirkend
an das Landratsamt überweisen müssen.
Ratsmitglied
Wetzel schlägt eine Gebührenanpassung bei der Kindergartengebührensatzung vor,
da die untersten Buchungskategorien unter 100 € liegen und demzufolge nur der
tatsächliche Gebührensatz vom Freistaat Bayern ersetzt wird.
Ratsmitglied
Pototzky verweist auf den umfänglichen Antrag der IGU-Fraktion bezüglich der
Verkehrsmaßnahmen. 1. Bürgermeister Losert erwidert, dass hierzu Herr Nuber vom
Büro Meier Aussagen dazu treffen wird und diese dem Marktgemeinderat vorstellt
Ratsmitglied
Schmid unterstützt den Antrag von Ratsmitglied Voll, bei Beschlüssen des
Marktgemeinderates die Haushaltsstelle zu benennen und sofern die Mittel dort
nicht ausreichen, zwingend einen Deckungsvorschlag zu machen. Der Vorsitzende
verweist darauf, dass dies haushaltsrechtlich vorgeschrieben ist und demzufolge
ist ein Deckungsvorschlag immer dann zu machen, sofern die Mittel auf der
Haushaltsstelle nicht ausreichen.