Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Rimpar und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Burgstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Rimpar und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Burgstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.