Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Scheuerberg II – 1. BA“. Das geplante
Wohnhaus hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Für die Garage wird
eine isolierte Abweichung beantragt, da die Wandhöhe 3,55 m im Mittel beträgt.
Aufgrund des vorhandenen und sehr steilen Geländeverlaufs ist es nicht möglich,
die vorgeschriebene Wandhöhe für Grenzgaragen von 3 m im Mittel einzuhalten.
Die Erschließung erfolgt über die Julius-Bausenwein-Straße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.