Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Scheuerberg II – 1. BA“. Das geplante Wohnhaus hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Für die Garage wird eine isolierte Abweichung beantragt, da die Wandhöhe 3,55 m im Mittel beträgt. Aufgrund des vorhandenen und sehr steilen Geländeverlaufs ist es nicht möglich, die vorgeschriebene Wandhöhe für Grenzgaragen von 3 m im Mittel einzuhalten.

Die Erschließung erfolgt über die Julius-Bausenwein-Straße und ist gesichert.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.