Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Dier Erschließung erfolgt über die Friedrich-Ebert-Straße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Dier Erschließung erfolgt über die Friedrich-Ebert-Straße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.