Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Gramschatz und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen gewidmeten Land- und Forstwirtschaftsweg und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.