Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Seit einigen Monaten parken in der Burgstraße ortseinwärts vor der Auffahrt zur Alfons-Arnold-Straße auf Höhe der Hausnummern 19 bzw. 21 ständig Fahrzeuge.

Dadurch kommt es immer wieder zu Behinderungen, weil ortseinwärts fahrende Fahrzeuge keine Ausweichmöglichkeit im Kreuzungsbereich vorfinden. Gerade die hier häufig verkehrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge haben immer wieder Probleme, wenn Begegnungsverkehr herrscht.

Aus diesem Grund fand eine Ortseinsicht mit Hr. Schuberth von der Polizeiinspektion Wü-Land statt. Empfohlen wird aufgrund der Unübersichtlichkeit, ein absolutes Halteverbot vom Abzweig zur Alfons-Arnold-Straße bis zur Grundstücksausfahrt bei Hausnummer 21 einzurichten. Dann sollte genügend Raum vorhanden sein, um den Kreuzungsbereich offen zu halten.

 


Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt das Anbringen eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Burgstraße 19 – 21.