Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Gewerbetreibenden und auch Einsatzkräften der Feuerwehr, dass direkt nach der Einfahrt zum Technologiepark Fahrzeuge von dort ansässigen Firmen parken. Dies ist zwar grds. erlaubt, jedoch entsteht durch gleichzeitig parkende Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite eine Engstelle. Bei Begegnungsverkehr zwischen z.B. Sattelzügen gibt es Probleme beim Ausweichen. Auch die Feuerwehr-Einsatzkräfte wurden bereits bei Einsatzfahrten behindert. Der Versuch, die Halter der Fahrzeuge darauf aufmerksam zu machen, den kostenfreien Parkplatz des Technologieparks zu nutzen, schlug fehl.

Aus diesem Grund fand eine Ortseinsicht mit Hr. Schuberth von der Polizeiinspektion Wü-Land statt. Dabei kam man überein, den östlichen Teil der Kettelerstraße zwischen den beiden genannten Einfahrten mit Halteverboten zu belegen. Ab der Einfahrt Technologiepark bis auf Höhe der Kettelerstraße 30 wird ein absolutes Halteverbot werktags von 6 – 19 Uhr empfohlen, um auch Anwohnern und Besuchern in den Abendstunden und sonntags das Parken zu ermöglichen. Der verbleibende Straßenverlauf sollte mit einem eingeschränkten Halteverbot und einer Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzkräfte versehen werden, ähnlich wie im weiteren Verlauf der Kettelerstraße auf der westlichen Seite.

Der Lageplan im Anhang verdeutlicht das Ganze.

 


Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt das Anbringen von Halteverboten wie von der Verwaltung vorgeschlagen.