Beschluss:
Die
Jahresrechnungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 werden gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich der Ergebnisse der
Jahresrechnungen sind aus den in der Anlage beiliegenden Formblättern, welche Bestandteile
dieses Beschlusses sind, zu entnehmen.