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Staatliches Bauamt Würzburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 25. Februar 2019,
eingegangen am 27. Februar 2019 Auf die Stellungnahme zur frühzeitigen
Beteiligung wird verwiesen. |
Die Stellungnahme zur frühzeitigen
Beteiligung wurde wie folgt abgewogen: Fußgängerführung: Bezüglich Fußgängerführung und einer
möglichen Querungshilfe wurden bereits Abstimmungsgespräche zwischen dem
Staatlichen Bauamt, dem Markt Rimpar und dem Investor geführt. Die Ergebnisse
werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Anbindung
des Planungsgebiets an die Kreisstraße/Verlegung der Busbucht: Abstand
zum Fahrbahnrand der Kreisstraße: Die geforderten Abstände zum
Fahrbahnrand können eingehalten werden. Für Stellplätze ist gegebenenfalls
eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Pflanzabstand zum Fahrbahnrand: Die
geforderten zehn Meter Abstand vom Fahrbahnrand mit Laubbaum-Hochstämmen sind
einzuhalten. Die geplante Bepflanzung ist entsprechend anzupassen. Entwässerung
des Straßengrundstücks: Die bestehende Entwässerung der
Kreisstraße wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Ableitung
von Niederschlagswasser: Eine Ableitung von Abwasser zur
Kreisstraße hin ist nicht vorgesehen und aufgrund der Höhenlage des Geländes
auch nicht möglich. Lärmschutzmaßnahmen: Stellplätze: Werbeanlagen: |
Der Marktgemeinderat
nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom 25. Februar 2019
zur Kenntnis. Den Forderungen des Staatlichen Bauamtes wurde nachgekommen. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.