Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

1. Bürgermeister Losert erläutert, weshalb die Anregungen und Einwendungen zur Umgehungsstraße Westumfahrung behandelt werden. Das Landratsamt Würzburg teilte mit, dass aus Sicht der Regierung von Unterfranken für die Vorlage der Erwiderungen zu den Planänderungen eine Befassung und ein Beschluss des Kreistages notwendig ist. Der Landkreis Würzburg als Antragsteller hat sich daher mit dem Staatl. Bauamt abgestimmt und folgenden Ablauf vorgesehen.

 

Eine Befassung des Umwelt- und Bauausschusses mit den Einwendungen und Abgabe einer Empfehlung für die Sitzung des Kreistages am 07.10.2019 ist für den 23.09.2019 vorgesehen. Eine Behandlung in einer früheren Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses ist leider nicht möglich, da der Zeitrahmen für die Prüfung durch das Staatl. Bauamt ansonsten zu eng ist.

 

Es ist deshalb jede Einwendung mit entsprechender Erwiderung, Begründung und Entscheidung in einer Excel-Liste aufzuführen. Diese Liste ist von der Marktgemeinde zu befüllen und nachfolgend dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, um diese dann an das Staatl. Bauamt weiterzuleiten. Bevor sich dann die Gremien des Landkreises mit den Einwendungen beschäftigen, muss die Prüfung durch das Staatl. Bauamt abgeschlossen sein.

 

Herr Nuber vom Ing.-Büro Maier weist daraufhin, dass der Kreistag wohl bereits im Juli sich mit den Stellungnahmen befasst. Insgesamt sind 34 öffentliche Einwendungen von Behörden eingegangen und 96 private Stellungnahmen. Über die 34 öffentlichen Einwendungen wird einzeln beraten und beschlossen. Von den 96 Einwendungen, die von Privatpersonen kamen, sind 4 individuelle Einwendungen einzeln zu beraten und zu beschließen. Die restlichen Stellungnahmen betreffen alle die gleichen Punkte wie Gesamtplanung, falsche Regionalplanung, Kritik am Verkehrsgutachten, den Lärm- und Sichtschutz, zusätzliche Belastung anderer Straßen, die Südumfahrung sowie die Finanzierung. Zusammenfassend erklärt Herr Nuber, dass kein Anlieger nachteilig beeinflusst wird.

 

Ratsmitglied Pototzky weist auf die verschiedenen Anträge der RL-IGU-Fraktion hin und kritisiert die Nichtbehandlung durch den Bürgermeister. Da der Kreistag voraussichtlich erst im Oktober die Beratung und Beschlussfassung zur Umgehungsstraße Westumfahrung plant, wäre genügend Zeit gewesen, zu den Anträgen Stellung zu beziehen. Unter den gegebenen Umständen kann seine Fraktion die weitere Planfeststellung für die Umgehungsstraße nicht unterstützen.

 

Erster Bürgermeister Losert erwidert, dass die Anträge mit den Punkten, die die Umgehung betreffen, an das Büro Meier weitergeleitet wurden und Herr Nuber auch diesbezüglich Stellung dazu bezogen hat. Er weist deshalb die Kritik der Nichtbehandlung von Anträgen zurück, da dies eine Missachtung der Geschäftsordnung darstellen würde. Andere Punkte wie die Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder Stellungnahmen von Landtagsabgeordneten haben in dem Zusammenhang nichts mit der Umgehung zu tun und sind deshalb nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Übrigen wird der Kreistag nicht im Oktober sondern bereits im Juli dieses Jahres die Angelegenheit beschließen. Eine Verkehrsberuhigung wird bereits durch die Westumfahrung in der Günterslebener Straße und Niederhofer Straße eintreten, ein Tempo 30 kann für Kreis- oder Staatsstraßen nun einmal nicht der Markt Rimpar beschließen.

 

Ratsmitglied Weidner ergänzt, dass nach Fertigstellung der Westumfahrung die jetzige Kreisstraße eine Ortsverbindungsstraße wird und der Markt Rimpar dann Tempo 30 beschließen kann. Im Übrigen ist durch die Umgehung der Lärmschutz sichergestellt, zu den Schallpegelberechnungen gibt es keine Alternative und auch sonst gibt es keinen Hinderungsgrund, der Umgehung nicht zuzustimmen. Sowohl ein ausreichender Abstand ist gewährleistet als auch der Einschnitt in der Flur wurde so gering wie möglich gehalten. Der Antrag ist deshalb gewürdigt in den Ausführungen von Herrn Nuber.

 

Auch Ratsmitglied Schmid steht mit seiner Fraktion zu 100 Prozent hinter der Westumfahrung. Er weist noch daraufhin, dass die Kreisstraße, die zur Ortsstraße wird, die Günterslebener Straße ist und diese bereits bis zum Marktplatz auf Tempo 30 geregelt ist. Die Niederhofer Straße wird noch bis zur Fertigstellung der Südumfahrung Staatsstraße bleiben.


Beschluss:

Der Markt Rimpar nimmt die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen des Büro Meier zu. Die Marktgemeinde empfiehlt deshalb dem Landkreis Würzburg als zuständiger Straßenbaulastträger, die Vorschläge des Büro Meier zu den gemachten Anregungen und Einwendungen anzunehmen und das Planfeststellungsverfahren fortzuführen.