1.
Bürgermeister Losert erläutert, weshalb die Anregungen und Einwendungen zur
Umgehungsstraße Westumfahrung behandelt werden. Das Landratsamt Würzburg teilte
mit, dass aus Sicht der Regierung von Unterfranken für die Vorlage der
Erwiderungen zu den Planänderungen eine Befassung und ein Beschluss des
Kreistages notwendig ist. Der Landkreis Würzburg als Antragsteller hat sich
daher mit dem Staatl. Bauamt abgestimmt und folgenden Ablauf vorgesehen.
Eine
Befassung des Umwelt- und Bauausschusses mit den Einwendungen und Abgabe einer
Empfehlung für die Sitzung des Kreistages am 07.10.2019 ist für den 23.09.2019
vorgesehen. Eine Behandlung in einer früheren Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses ist leider nicht möglich, da der Zeitrahmen für die Prüfung
durch das Staatl. Bauamt ansonsten zu eng ist.
Es
ist deshalb jede Einwendung mit entsprechender Erwiderung, Begründung und
Entscheidung in einer Excel-Liste aufzuführen. Diese Liste ist von der
Marktgemeinde zu befüllen und nachfolgend dem Marktgemeinderat zur Entscheidung
vorzulegen, um diese dann an das Staatl. Bauamt weiterzuleiten. Bevor sich dann
die Gremien des Landkreises mit den Einwendungen beschäftigen, muss die Prüfung
durch das Staatl. Bauamt abgeschlossen sein.
Herr
Nuber vom Ing.-Büro Maier weist daraufhin, dass der Kreistag wohl bereits im
Juli sich mit den Stellungnahmen befasst. Insgesamt sind 34 öffentliche
Einwendungen von Behörden eingegangen und 96 private Stellungnahmen. Über die
34 öffentlichen Einwendungen wird einzeln beraten und beschlossen. Von den 96
Einwendungen, die von Privatpersonen kamen, sind 4 individuelle Einwendungen
einzeln zu beraten und zu beschließen. Die restlichen Stellungnahmen betreffen
alle die gleichen Punkte wie Gesamtplanung, falsche Regionalplanung, Kritik am
Verkehrsgutachten, den Lärm- und Sichtschutz, zusätzliche Belastung anderer
Straßen, die Südumfahrung sowie die Finanzierung. Zusammenfassend erklärt Herr
Nuber, dass kein Anlieger nachteilig beeinflusst wird.
Ratsmitglied
Pototzky weist auf die verschiedenen Anträge der RL-IGU-Fraktion hin und
kritisiert die Nichtbehandlung durch den Bürgermeister. Da der Kreistag
voraussichtlich erst im Oktober die Beratung und Beschlussfassung zur
Umgehungsstraße Westumfahrung plant, wäre genügend Zeit gewesen, zu den Anträgen
Stellung zu beziehen. Unter den gegebenen Umständen kann seine Fraktion die
weitere Planfeststellung für die Umgehungsstraße nicht unterstützen.
Erster
Bürgermeister Losert erwidert, dass die Anträge mit den Punkten, die die
Umgehung betreffen, an das Büro Meier weitergeleitet wurden und Herr Nuber auch
diesbezüglich Stellung dazu bezogen hat. Er weist deshalb die Kritik der
Nichtbehandlung von Anträgen zurück, da dies eine Missachtung der
Geschäftsordnung darstellen würde. Andere Punkte wie die Einrichtung von
Tempo-30-Zonen oder Stellungnahmen von Landtagsabgeordneten haben in dem
Zusammenhang nichts mit der Umgehung zu tun und sind deshalb nicht Gegenstand
des Verfahrens. Im Übrigen wird der Kreistag nicht im Oktober sondern bereits
im Juli dieses Jahres die Angelegenheit beschließen. Eine Verkehrsberuhigung
wird bereits durch die Westumfahrung in der Günterslebener Straße und
Niederhofer Straße eintreten, ein Tempo 30 kann für Kreis- oder Staatsstraßen
nun einmal nicht der Markt Rimpar beschließen.
Ratsmitglied
Weidner ergänzt, dass nach Fertigstellung der Westumfahrung die jetzige
Kreisstraße eine Ortsverbindungsstraße wird und der Markt Rimpar dann Tempo 30
beschließen kann. Im Übrigen ist durch die Umgehung der Lärmschutz
sichergestellt, zu den Schallpegelberechnungen gibt es keine Alternative und
auch sonst gibt es keinen Hinderungsgrund, der Umgehung nicht zuzustimmen.
Sowohl ein ausreichender Abstand ist gewährleistet als auch der Einschnitt in
der Flur wurde so gering wie möglich gehalten. Der Antrag ist deshalb gewürdigt
in den Ausführungen von Herrn Nuber.
Auch
Ratsmitglied Schmid steht mit seiner Fraktion zu 100 Prozent hinter der
Westumfahrung. Er weist noch daraufhin, dass die Kreisstraße, die zur
Ortsstraße wird, die Günterslebener Straße ist und diese bereits bis zum
Marktplatz auf Tempo 30 geregelt ist. Die Niederhofer Straße wird noch bis zur
Fertigstellung der Südumfahrung Staatsstraße bleiben.
Beschluss:
Der
Markt Rimpar nimmt die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachten
Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen des Büro Meier zu. Die
Marktgemeinde empfiehlt deshalb dem Landkreis Würzburg als zuständiger
Straßenbaulastträger, die Vorschläge des Büro Meier zu den gemachten Anregungen
und Einwendungen anzunehmen und das Planfeststellungsverfahren fortzuführen.