Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Weinbergstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Weinbergstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.