Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Scheuerberg I“. Die Erschließung erfolgt über die Kettelerstraße und ist gesichert.

 

Gegen die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung bestehen seitens des Bauausschusses keine Bedenken. Die geplante Wohnfläche ist in der Summe der gewerblichen Fläche deutlich untergeordnet.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.