Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Die Anwohner der Weinbergstraße 11 beantragen vor ihrem Haus das Einrichten eines absoluten Halteverbotes. Als Begründung geben sie an, dass die Straße an dieser Stelle sehr eng und unübersichtlich ist und dass die nicht angepaßte Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer beim Ausfahren immer wieder ein Problem darstellt. Auch bedeute ein Halteverbot für das benachbarte Anwesen mehr Sicherheit.

 

Es fanden drei Begehungen zu verschiedenen Tageszeiten statt, einmal auch mit dem Vertreter der Polizeiinspektion Wü-Land. Hierbei wurde ausführlich über die Situation gesprochen. Dass die angegebenen Gründe durchaus zutreffen, daran gibt es keine Zweifel. Jedoch ist dies für fast die gesamte Weinbergstraße so, es gibt viele schmale Ein-/Ausfahrten, unübersichtliche Stellen und auch erheblichen Parkdruck. Nach aktueller Rechtssprechung ist es zumutbar, beim Ein- und Ausfahren aus dem eigenen Grundstück mind. dreimal zu rangieren, bei Bedarf ist auch ein Einweiser zu Hilfe zu nehmen. Würde das Einrichten eines Halteverbots hier bewilligt, schafft man einen Präzedenzfall für die gesamte Straße, es ist an besagter Stelle kein signifikanter Unterschied zu anderen Bereichen in der Weinbergstraße erkennbar.

 

Eine Herabsetzung der erlaubten Geschwindigkeit, wie ebenso gefordert, wird gerade geprüft. Dies geschieht im Rahmen einer Bestandsaufnahme der innerörtlichen Straßen, die noch nicht auf Tempo 30 reduziert sind. In einer der nächsten Bauausschusssitzungen wird dies auf der Tagesordnung erscheinen.


Beschluss:

Der Bauausschuss nahm dies zur Kenntnis und beschloss nach kurzer Beratung, auf die Anordnung eines Halteverbots in diesem Bereich zu verzichten.