Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Frau Ines und Herr Jörg Frey, Rimpar

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 17. März 2019, eingegangen beim Markt Rimpar am 18. März 2019

 

Frau Ines und Herr Jörg Frey äußern eine Reihe von Einwänden zur vorgelegten Planung.

Stellungnahme und Einwendungen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“:

Die Bekanntmachung für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt.

Bezug nehmend auf die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019.

Damit der Beitrag während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019.

Im Zuge des Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt sich somit.

Bei der gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang.

 

Bebauungsplan und Festsetzungen:

Zur Kritik an der festgelegten Höhe des Gebäudes in Bezug auf die Höhe der Fahrbahn der Kreisstraße ist festzustellen, dass diese von mindestens 50 cm auf mindestens einen Meter unter Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt abgesenkt wurde. Aufgrund des Straßenverlaufs wird der Markt in Teilbereichen noch tiefer liegen, als einen Meter unter Straßenniveau. Eine weitere Absenkung ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich, weil sonst keine verkehrssichere Anbindung an die Kreisstraße mehr möglich ist.

 

Zu der Einwendung, dass die vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist festzustellen, dass zur Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in einer Breite von 3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen von 4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere Breiten aufweisen werden.

 

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Fassaden als Putzfassaden oder Sichtbetonoberflächen auszuführen, Metall‑ und Holzverkleidungen bzw. Verkleidungen in Holzoptik oder Natursteinverkleidungen sind zulässig, sofern sie zwei Drittel der Gesamtfläche nicht überschreiten. Gebäudefassaden sollten durch Material‑ und Farbwechsel gegliedert werden. Dies gilt für alle Fassadenflächen, auch für die Nordfassade.

 

Begründung zum Entwurf vom 15.11.2018:

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungs-rogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

Über den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teil des Hauptortes sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert werden.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben. Eine fußläufige Erreichbarkeit aus der Ortslage Rimpar ist keine Voraussetzung für einen städtebaulich integrierten Standort.

 

Zur Kritik an den verkehrlichen Maßnahmen ist festzustellen, dass die Planungen der Anbindung des Marktes an die Kreisstraße mit dem Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt abgestimmt wurden.

Zu den geäußerten Bedenken wegen des Wegfalls der Bushaltebucht im Bereich der geplanten Zufahrt zum Markt ist festzustellen, dass Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen ist. Die geplante Bushaltestelle wird mit einem Buswartehäuschen ausgestattet. Inwieweit wieder eine Busbucht angelegt wird oder nicht, obliegt weder dem Markt Rimpar noch dem Investor des Lebensmittelmarktes sondern einzig der Kreisverwaltungsbehörde. Das gleiche gilt für bauliche Maßnahmen im Bereich der Kreisstraße.

Sicherungsmaßnahmen für die Bushaltestelle und die Zufahrt während der Bauphase sind nicht erforderlich, weil die Baumaßnahmen für den Markt erst durchgeführt werden, wenn die verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

 

Eine Untersuchung von Standortalternativen wird gefordert.

Dazu ist festzuhalten, dass der Standort in Maidbronn aus Sicht von Raumordnung und Landesplanung sowie aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich geeignet ist.

Als Alternativstandorte kommen generell nur Standorte mit guter Verkehrsanbindung in Frage, weil sonst bestehende Wohngebiete mit unerwünschtem Zusatzverkehr belastet würden. Somit kommen Standorte in folgenden Bereichen in Frage:

Bereich Austraße/Burggrumbacher Straße: Ansiedlung in Nachbarschaft zum bestehenden REWE-Markt. Allerdings beträgt die Entfernung zur Ortsmitte (Kirche) über einen Kilometer Luftlinie und eine Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil Maidbronn fände nicht statt.

Bereich Gewerbegebiet Scheuerberg: Die Entfernung zur Ortsmitte beträgt ebenfalls rund einen Kilometer Luftlinie. Allerdings läge der Standort wesentlich näher am Ortsteil Maidbronn und würde hier die Versorgungssituation verbessern. Geeignete Flächen stehen aber nicht zur Verfügung bzw. müssten diese erst aufwändig erschlossen werden.

Bereich Estenfelder Straße: Am anderen Ende von Maidbronn wären ebenfalls geeignete Flächen vorhanden, durch welche die Versorgungssituation in Maidbronn verbessert werden könnte. Allerdings sind diese dann schon fast zwei Kilometer von der Ortsmitte Rimpar entfernt.

Bereich Niederhoferstraße: Ansiedlung bei ehemaligem Edeka-Markt. Die Entfernung zur Ortsmitte (Kirche) beträgt rund 500 Meter Luftlinie. Der Standort wäre für eine Ansiedlung gut geeignet, allerdings müssten geeignete Flächen erst beräumt werden, sofern überhaupt eine Zugriffsmöglichkeit auf die Flächen besteht. Eine Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil Maidbronn fände nicht statt.

Bereich Günterslebener Straße: Ansiedlung am Ortsende Richtung Güntersleben. Die Entfernung zur Ortsmitte (Kirche) beträgt rund 900 Meter Luftlinie. Der Standort wäre grundsätzlich geeignet, eine Verbesserung der Versorgungssituation in Maidbronn wäre jedoch auch hier nicht gegeben.

 

Umweltbericht:

Die im Plan dargestellten Grünstreifen sind nach Ansicht von Familie Frey zu schmal und für die Bepflanzung mit Laubbäumen ungeeignet.

Zu der Einwendung, dass die vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist festzustellen, dass zur Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in einer Breite von 3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen von 4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere Breiten aufweisen werden.

 

 

Weiterhin wurde bemängelt, dass zwischenzeitlich, noch vor Satzungsbeschluss, vollendete Tatsachen geschaffen und alle 19 Obstbäume gefällt wurden. Das Ehepaar Frey behält sich eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde vor und fordert die Vorlage für die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zur Überplanung des kartierten Biotops.

 

 

 

Sollte es zum Bau des Nettomarktes kommen, wird im weiteren Verlauf die Einhaltung der Vorgaben aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gefordert.

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ines und Herrn Jörg Frey, Rimpar, vom 18. März 2019 zur Kenntnis.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet erfolgte fristgerecht und ordnungsgemäß.

In der Bekanntmachung wurde auf die umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen.

Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB in der gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Festsetzung der Höhenlage des geplanten Marktes kann sichergestellt werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes eintreten wird.

 

 

 

 

Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Die Gestaltungsfestsetzungen für Fassaden gelten für alle Fassadenflächen, auch für die Nordfassade.

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.

 

 

 

 

 

 

Durch das geplante Vorhaben wird die Versorgungssituation der Einwohner von Maidbronn sowie des südlichen Bereichs des Hauptortes verbessert.

 

 

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten.

 

 

 

 

 

Die Bauleitplanung ist mit der Verkehrsbehörde beim Landratsamt und mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt.

Die bestehende Bushaltestelle wird in Richtung Ortsmitte Maidbronn verlegt. Die genaue Ausgestaltung der Haltestelle wird mit der Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich bestehen für den geplanten Markt Standortalternativen. Diese sind allerdings, besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungssituation in Maidbronn, nicht günstiger zu bewerten als der überplante Standort.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Es ist korrekt, dass die vorzeitige Fällung der Obstbäume nicht mit den in der saP festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung oder vorgezogenen Kompensation von Verbotstatbeständen übereinstimmt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Fällen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst hat.

Durch das Vorhaben wird ein amtlich kartiertes Biotop überplant, das aber als Streuobstbestand weder dem Schutz nach § 30 BNatSchG noch nach Art. 17 oder 23 des BayNatSchG unterliegt. Es ist daher keine Ausnahmegestattung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Es wird aber empfohlen, diese Einschätzung zu überprüfen.

Da aber nicht auszuschließen ist, dass mit dem Fällen der Bäume gegen artenschutzrechtliche Verbote (§ 44 BNatSchG) verstoßen wurde, wird das  weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abgestimmt.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht des Büros FABION festgelegt, welches Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.