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Frau Ines und Herr Jörg Frey, Rimpar
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 17. März 2019, eingegangen
beim Markt Rimpar am 18. März 2019 Frau Ines und Herr Jörg Frey äußern eine Reihe von
Einwänden zur vorgelegten Planung. |
Stellungnahme
und Einwendungen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für
ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“: Die Bekanntmachung für
den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den
Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei
dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt. Bezug nehmend auf die
Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr
wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am
11. Februar 2019. Damit der Beitrag
während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer
Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum
Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019. Im Zuge des Verfahrens
gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen
ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt
sich somit. Bei der
gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text
versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die
Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang. Bebauungsplan
und Festsetzungen: Zur Kritik an der festgelegten Höhe
des Gebäudes in Bezug auf die Höhe der Fahrbahn der Kreisstraße ist
festzustellen, dass diese von mindestens 50 cm auf mindestens einen
Meter unter Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt abgesenkt wurde.
Aufgrund des Straßenverlaufs wird der Markt in Teilbereichen noch tiefer
liegen, als einen Meter unter Straßenniveau. Eine weitere Absenkung ist aus
verkehrstechnischen Gründen nicht möglich, weil sonst keine verkehrssichere
Anbindung an die Kreisstraße mehr möglich ist. Zu der Einwendung, dass die
vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist festzustellen, dass zur
Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in einer Breite von
3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen von
4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum
Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die
allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere
Breiten aufweisen werden. Gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind Fassaden als Putzfassaden oder Sichtbetonoberflächen
auszuführen, Metall‑ und Holzverkleidungen bzw. Verkleidungen in
Holzoptik oder Natursteinverkleidungen sind zulässig, sofern sie zwei Drittel
der Gesamtfläche nicht überschreiten. Gebäudefassaden sollten durch Material‑
und Farbwechsel gegliedert werden. Dies gilt für alle Fassadenflächen, auch
für die Nordfassade. Begründung
zum Entwurf vom 15.11.2018: Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung
sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem
Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer
Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht
steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache
ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des
Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungs-rogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht,
in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des
Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist. Über den geplanten Standort des
Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit über
1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei Nahversorgungseinrichtungen
verfügen, sowie des südlichen Teil des Hauptortes sichergestellt werden.
Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert
werden. Gemäß der Stellungnahmen der Regierung
von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der
gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den
Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der
gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und
auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben. Eine
fußläufige Erreichbarkeit aus der Ortslage Rimpar ist keine Voraussetzung für
einen städtebaulich integrierten Standort. Zur Kritik an den verkehrlichen Maßnahmen
ist festzustellen, dass die Planungen der Anbindung des Marktes an die
Kreisstraße mit dem Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt abgestimmt wurden. Zu den geäußerten Bedenken wegen des
Wegfalls der Bushaltebucht im Bereich der geplanten Zufahrt zum Markt ist
festzustellen, dass Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße eine Aufweitung
der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung
Ortslage Maidbronn vorgesehen ist. Die geplante Bushaltestelle wird mit einem
Buswartehäuschen ausgestattet. Inwieweit wieder eine Busbucht angelegt wird
oder nicht, obliegt weder dem Markt Rimpar noch dem Investor des
Lebensmittelmarktes sondern einzig der Kreisverwaltungsbehörde. Das gleiche
gilt für bauliche Maßnahmen im Bereich der Kreisstraße. Sicherungsmaßnahmen für die
Bushaltestelle und die Zufahrt während der Bauphase sind nicht erforderlich,
weil die Baumaßnahmen für den Markt erst durchgeführt werden, wenn die
verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Eine Untersuchung von
Standortalternativen wird gefordert. Dazu ist festzuhalten, dass der
Standort in Maidbronn aus Sicht von Raumordnung und Landesplanung sowie aus
städtebaulicher Sicht grundsätzlich geeignet ist. Als Alternativstandorte kommen
generell nur Standorte mit guter Verkehrsanbindung in Frage, weil sonst
bestehende Wohngebiete mit unerwünschtem Zusatzverkehr belastet würden. Somit
kommen Standorte in folgenden Bereichen in Frage: Bereich Austraße/Burggrumbacher
Straße: Ansiedlung in Nachbarschaft zum bestehenden REWE-Markt. Allerdings
beträgt die Entfernung zur Ortsmitte (Kirche) über einen Kilometer Luftlinie
und eine Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil Maidbronn fände
nicht statt. Bereich Gewerbegebiet Scheuerberg: Die
Entfernung zur Ortsmitte beträgt ebenfalls rund einen Kilometer Luftlinie.
Allerdings läge der Standort wesentlich näher am Ortsteil Maidbronn und würde
hier die Versorgungssituation verbessern. Geeignete Flächen stehen aber nicht
zur Verfügung bzw. müssten diese erst aufwändig erschlossen werden. Bereich Estenfelder Straße: Am anderen
Ende von Maidbronn wären ebenfalls geeignete Flächen vorhanden, durch welche
die Versorgungssituation in Maidbronn verbessert werden könnte. Allerdings
sind diese dann schon fast zwei Kilometer von der Ortsmitte Rimpar entfernt. Bereich Niederhoferstraße: Ansiedlung
bei ehemaligem Edeka-Markt. Die Entfernung zur Ortsmitte (Kirche) beträgt
rund 500 Meter Luftlinie. Der Standort wäre für eine Ansiedlung gut
geeignet, allerdings müssten geeignete Flächen erst beräumt werden, sofern
überhaupt eine Zugriffsmöglichkeit auf die Flächen besteht. Eine Verbesserung
der Versorgungssituation im Ortsteil Maidbronn fände nicht statt. Bereich Günterslebener Straße:
Ansiedlung am Ortsende Richtung Güntersleben. Die Entfernung zur Ortsmitte
(Kirche) beträgt rund 900 Meter Luftlinie. Der Standort wäre
grundsätzlich geeignet, eine Verbesserung der Versorgungssituation in Maidbronn
wäre jedoch auch hier nicht gegeben. Umweltbericht: Die im Plan dargestellten Grünstreifen
sind nach Ansicht von Familie Frey zu schmal und für die Bepflanzung mit
Laubbäumen ungeeignet. Zu der Einwendung, dass die
vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist festzustellen, dass zur
Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in einer Breite von
3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen von
4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum
Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die
allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere
Breiten aufweisen werden. Weiterhin wurde bemängelt, dass
zwischenzeitlich, noch vor Satzungsbeschluss, vollendete Tatsachen geschaffen
und alle 19 Obstbäume gefällt wurden. Das Ehepaar Frey behält sich eine
Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde vor und fordert die Vorlage für
die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zur
Überplanung des kartierten Biotops. Sollte es zum Bau des Nettomarktes
kommen, wird im weiteren Verlauf die Einhaltung der Vorgaben aus der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gefordert. |
Der
Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ines und Herrn Jörg Frey,
Rimpar, vom 18. März 2019 zur Kenntnis. Die Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet erfolgte
fristgerecht und ordnungsgemäß. In der Bekanntmachung wurde auf die
umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen. Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB
in der gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang. Durch
die Festsetzung der Höhenlage des geplanten Marktes kann sichergestellt
werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes eintreten wird. Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können
die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden. Die
Gestaltungsfestsetzungen für Fassaden gelten für alle Fassadenflächen, auch
für die Nordfassade. Gemäß
der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen
Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen. Durch das geplante Vorhaben wird die
Versorgungssituation der Einwohner von Maidbronn sowie des südlichen Bereichs
des Hauptortes verbessert. Gemäß
der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich
integriert zu bewerten. Die
Bauleitplanung ist mit der Verkehrsbehörde beim Landratsamt und mit dem
Staatlichen Bauamt abgestimmt. Die bestehende Bushaltestelle wird in Richtung
Ortsmitte Maidbronn verlegt. Die genaue Ausgestaltung der Haltestelle wird
mit der Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt. Grundsätzlich
bestehen für den geplanten Markt Standortalternativen. Diese sind allerdings,
besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungssituation in Maidbronn,
nicht günstiger zu bewerten als der überplante Standort. Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können
die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden. Es ist korrekt, dass die vorzeitige Fällung der
Obstbäume nicht mit den in der saP festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung
oder vorgezogenen Kompensation von Verbotstatbeständen übereinstimmt. Es ist
nicht auszuschließen, dass das Fällen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
ausgelöst hat. Durch das Vorhaben wird ein amtlich kartiertes
Biotop überplant, das aber als Streuobstbestand weder dem Schutz nach § 30 BNatSchG
noch nach Art. 17 oder 23 des BayNatSchG unterliegt. Es ist daher keine
Ausnahmegestattung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Es wird
aber empfohlen, diese Einschätzung zu überprüfen. Da aber nicht
auszuschließen ist, dass mit dem Fällen der Bäume gegen artenschutzrechtliche
Verbote (§ 44 BNatSchG) verstoßen wurde, wird das weitere Vorgehen mit den
Naturschutzbehörden abgestimmt. Die
Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht des Büros FABION festgelegt,
welches Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.