5 |
Frau Ursula und Herr Thomas Wirth, Rimpar
|
||
|
Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
|
Schreiben vom 17. März 2019, eingegangen
beim Markt Rimpar am 18. März 2019 Frau
und Herr Wirth äußern vier Einwände zu der vorgelegten Planung. |
Verkehrskonzept: Gemäß den Angaben des
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die
Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld
nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon
159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des
Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht
prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall
darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren,
was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich
ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern. Bei der Anlieferung kann
davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu
kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer relevanten
Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden. Lärmemissionen: Eine Nachtanlieferung
wurde aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan
ausgeschlossen. Flächenversiegelung: Bezüglich
der geäußerten Bedenken wegen der zusätzlichen Flächenversiegelung ist
festzustellen, dass nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr
Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden wird, als jetzt
bereits über die nicht versiegelten Flächen zufließt. Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt im
Trennsystem durch bestehende und neu zu erstellende Kanalleitungen. Schmutzwasser wird dem gemeindlichen Kanalnetz
und der Zentralkläranlage Würzburg zugeführt. Es ist sicherzustellen, dass
das weiterlaufende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken ausreichend
leistungsfähig ist, um das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Es ist darauf
zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtenwasser sowie
Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten nicht der Kanalisation und somit
der Kläranlage zufließt. Gering verschmutztes
Niederschlagswasser von Dachflächen wird soweit als möglich auf dem
Grundstück versickert. Das restliche Niederschlagswasser wird gemäß den
gesetzlichen Vorgaben vorbehandelt und gepuffert in die Pleichach
eingeleitet. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. |
Der Marktgemeinderat
nimmt das Schreiben von Frau Ursula und Herrn Thomas Wirth, Rimpar, vom
17. März 2019 zur Kenntnis. Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens
durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines
Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld
mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine
Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Eine relevante Zunahme
des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass eine
Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht
zulässig ist. Mit dem Bauantrag ist ein schalltechnisches
Gutachten vorzulegen. Die
ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens
nachzuweisen. Hier wird auch festgesetzt, welche Mengen an
Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden dürfen und inwieweit
eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.