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Herr Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom
18. März 2019 Herr Dr. Dr. Füglein bringt Einwendungen gegen die vorgelegte Planung
vor. |
Auslegungsunterlagen: Die Bemaßungen in den Planunterlagen
sind sowohl in Papierform als auch in den PDF-Dateien einwandfrei lesbar.
Ebenso ist den Planunterlagen zu entnehmen, dass Bereiche, die bislang als
Wohnbauflächen dargestellt sind, als landwirtschaftliche Flächen dargestellt
werden sollen. Überschwemmungsgebiet: Darstellung
im Flächennutzungsplan: Die Nutzungsänderung von Wohnbaufläche
in „Flächen für die Landwirtschaft“ wurde auch nicht vom Vorhabensträger
gewünscht, sondern resultiert daraus, dass große Bereiche aufgrund der Immissionen
der Kreisstraße nicht als Wohnbauland genutzt werden können und für die
verbleibenden Flächen keine wirtschaftliche Erschließung möglich ist. Die Flächen südöstlich des geplanten
Marktes bleiben wie bislang als Wohnbauflächen dargestellt, auch wenn sie zu
einem geringen Teil im Überschwemmungsgebiet liegen. Auf den bebaubaren
Flächen kann vielleicht noch ein Gebäude errichtet werden. Die Flächen nordöstlich des Marktes
zur Pleichach hin können wieder als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die
Hochwasserproblematik ist im Einzelfall zu klären. Abstandsflächen: Gemäß Art. 6
Abs. 7 Bayerische Bauordnung werden im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens jedoch drei
Metern, festgesetzt. Somit werden die Abstandsflächen eingehalten. Immissionsschutz: Vom Marktgemeinderat wurde
beschlossen, das Anwesen von Herrn Dr. Dr. Füglein im Rahmen des im Zuge des
Bauantrags vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens als Immissionsort zu
betrachten. Sofern das von Herrn Dr. Dr. Füglein nicht gewünscht wird, kann
auch darauf verzichtet werden, seine Gebäude als schützenswerte Bebauung
einzustufen. |
Der Marktgemeinderat
nimmt das Schreiben von Herrn Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 18. März 2019
zur Kenntnis. Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich
und nördlich des Planungsgebietes wurden aus der Darstellung im
Flächennutzungsplan herausgenommen. Die Bereiche wurden als Flächen für die
Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche zwischen dem geplanten Markt und der
Pleichach werden wieder als Wohnbauflächen dargestellt. Die Festsetzung der
Abstandsflächen mit 0,4 H, mindestens jedoch drei Metern, wird
beibehalten. Im Zuge des im Rahmen
des Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens ist das
Anwesen Riemenschneiderstraße als Immissionsort zu betrachten. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.