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Regionaler Planungsverband Würzburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 28. Februar 2019,
eingegangen am 4. März 2019 Es werden keine
Bedenken vorgebracht. Die teilweise Lage im Überschwemmungsgebiet ist unbedenklich,
sofern die Wasserwirtschaftsbehörden hierzu keine Einwände vorbringen. |
Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen wurden entsprechend
ergänzt. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben
beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume
zur Verfügung gestellt werden. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes Würzburg vom 28. Februar 2019 zur
Kenntnis. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wurde in die Planunterlagen
nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach
durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu
schaffen. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.