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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Würzburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 6. März 2019,
eingegangen am 11. März 2019 Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten wird der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauert. |
Mit den Flächen für
die Ausgleichsmaßnahmen besteht Einverständnis. Der Flächenumfang ist
detailliert berechnet und fachlich moderat. Allerdings ist unverständlich,
dass die nachhaltig umgestaltete private Grünfläche und Blühansaat westlich
des geplanten Marktes mit 500 m² nicht als Ausgleichsfläche bilanziert
wird. Der Verzicht auf
Pflanzenschutz sollte die Bekämpfung von Neophyten als Ausnahme zulassen. Die
Bekämpfung der mitunter gesundheitlich problematischen Neophyten ist wichtig
und auf anderen Wegen problematisch. |
Der Marktgemeinderat
nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Würzburg vom 6. März 2019 zur Kenntnis. Nach bisheriger
Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Würzburg wird die
Maßnahme (Anlage eines Blühstreifens) fachlich nicht als anrechenbare
ökologische Aufwertung zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Rahmen der
Bauleitplanung anerkannt. Der Hinweis zur
Bekämpfung von Neophyten wird als berechtigt zur Kenntnis genommen. Die
Maßnahmenbeschreibung wird in den Unterlagen entsprechend ergänzt. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.