Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

 

Schreiben vom 6. März 2019, eingegangen am 11. März 2019

 

Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauert.

Mit den Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen besteht Einverständnis. Der Flächenumfang ist detailliert berechnet und fachlich moderat. Allerdings ist unverständlich, dass die nachhaltig umgestaltete private Grünfläche und Blühansaat westlich des geplanten Marktes mit 500 m² nicht als Ausgleichsfläche bilanziert wird.

 

 

 

 

 

 

Der Verzicht auf Pflanzenschutz sollte die Bekämpfung von Neophyten als Ausnahme zulassen. Die Bekämpfung der mitunter gesundheitlich problematischen Neophyten ist wichtig und auf anderen Wegen problematisch.

 

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 6. März 2019 zur Kenntnis.

Nach bisheriger Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Würzburg wird die Maßnahme (Anlage eines Blühstreifens) fachlich nicht als anrechenbare ökologische Aufwertung zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung anerkannt.

Der Hinweis zur Bekämpfung von Neophyten wird als berechtigt zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmenbeschreibung wird in den Unterlagen entsprechend ergänzt.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.