Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 14. März 2019, eingegangen am 18. März 2019

 

Der Bund Naturschutz äußert erneut Bedenken gegen das Vorhaben.

Der Bund Naturschutz ist erschüttert über die bereits erfolgte Entfernung der bestehenden Obstbäume, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Bauleitplanverfahren wird somit zur Farce.

 

Die Untersuchung wurde auf die Tiergruppen Vögel und Käfer beschränkt. Totholzbewohnende Käfer wie Eremit oder Goldkäfer wurden nicht berücksichtigt.

 

Der Erhalt der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ist nicht gegeben, so dass Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. Die geplanten CEF-Maßnahmen (Blühstreifen) sind auch im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahmen (Nistkästen, Fledermauskästen, Sicherung von bestehenden Bäumen) nicht ausreichend, um die vorgesehenen Habitatverluste (wertvolle Streuobstwiese mit alten Höhlenbäumen, Ackerbrache angrenzend) auszugleichen. Die Berücksichtigung von Summationseffekten durch weitere Eingriffe in der Region (geplante Umgehungsstraße, Baugebiet Bickersgraben) fehlt völlig.

Für vorhandene Fledermausarten sowie Wiesenschafstelze und Rebhuhn ist eine Bewertung des Erhaltungszustands aufgrund mangelnder Datenlage nicht erfolgt. Ein Nachweis, dass sich der Erhaltungzustand durch das Vorhaben nicht weiter verschlechtert, kann so nicht erbracht werden, da gerade bei einem ungünstigen Erhaltungszustand schon kleine Veränderungen den Erhaltungszustand weiter verschlechtern können. Die Populationen von Grünspecht und Bluthänfling befinden sich laut saP auch auf lokaler Ebene in einem ungünstigen Erhaltungszustand.

 

Die Faktoren für den Ausgleich sind zu niedrig angesetzt. So sind Ackerbrachen (jünger als fünf Jahre) in Kategorie I, oberer Wert, einzuordnen. Damit ist der Faktor 0,6 anzusetzen.

Die biotopkartierten und zweifelsfrei sehr hochwertigen Streuobstflächen sind in Kategorie III, oberer Wert, einzuordnen. Damit ist hier ein Faktor von 3,0 anzusetzen. Ohnehin rechtlich notwendige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können nicht zur Reduktion der Faktoren herangezogen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist vorgesehen, die Ausgleichsfläche zu mulchen. Diese Methode führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Tieren. Schonender ist die Mahd mit einem Balkenmäher bei einer Schnitthöhe von 10 cm.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, vom 14. März 2019 zur Kenntnis.

Baumhöhlen wurden auf Mulm-Ansammlungen untersucht. Diese fehlten jedoch in den inspizierten Höhlen, so dass ein Vorkommen geschützter Totholzkäfer auszuschließen ist.

Das Vorgehen entsprach den fachlichen Standards im Bearbeitungszeitraum. Aufgrund des relativ artenarmen Unterwuchses der Streuobstwiese, der regelmäßig gemäht und kurz gehalten wurde und der sehr gut nährstoffversorgten Lößböden fehlt es an krautigen Magerkeitszeigern. Der Blütenreichtum der Fläche ist nur sehr mäßig ausgebildet. Ein Vorkommen gefährdeter Tagfalter, Widderchen oder weiterer Arten ist nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

Der ökologische Wert ist durch die starke Nutzung des Unterwuchses der Wiese (regelmäßige Mahd, nur mäßig wertvolle Artenausstattung) und durch die Vorbelastung durch Verkehrslärm und die angrenzende Wohnbebauung beeinträchtigt. Dies zusammen mit den getroffenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen führten zur Einstufung der Kompensationsfaktoren.

Durch die vorzeitige Rodung der Bäume konnte ein Teil dieser Maßnahmen (z.B. das kontrollierte Fällen mit Überprüfung auf eventuell überwinternde Fledermaus-Individuen oder das vorzeitige Aufhängen von Nisthilfen) nicht durchgeführt werden. Laut telefonischer Auskunft sieht auch die Untere Naturschutzbehörde eine Erhöhung der Kompensationsfaktoren vor.

 

Das Mulchen bezieht sich ausschließlich auf die vorgesehen Blühfläche und entspricht der derzeitigen fachlichen landwirtschaftlichen Praxis für solche Flächen.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.