Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

16

Landratsamt Würzburg, Bauamt

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

E-Mail zum Änderung des Flächennutzungsplans vom 15. März 2019

 

 

 

Bauplanungsrecht/ Städtebau:

Vom Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird ein Hinweis zur Planung vorgebracht.

 

Wasserrecht/Bodenschutz:

Das Referat gibt einen Hinweis zu Bepflanzungen im Überschwemmungsgebiet.

 

Immissionsschutz:

Hinsichtlich des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.

 

Naturschutz:

Die Stellungnahme des Naturschutzes wird nachgereicht.

 

Denkmalschutz:

Auf die bisherige Stellungnahme wird verwiesen.

 

Kreisentwicklung:

Es bestehen keine Einwände.

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis zum Umweltbericht sollte zur Kenntnis genommen werden. Die übrige Stellungnahme wird nachgereicht.

 

 

 

 

 

 

Im Überschwemmungsgebiet werden nur wenige, vereinzelte Gehölze vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird nachgereicht.

 

 

 

 

Belange des Denkmalschutzes wurden nicht berührt.

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 15. März 2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wenigen geplanten Gehölze im Überschwemmungsgebiet stellen kein Abflusshindernis dar.

 

 

E-Mail zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 15. März 2019

 

 

Bauplanungsrecht/ Städtebau:

Vom Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird ein Hinweis zur Planung vorgebracht.

 

Wasserrecht/Bodenschutz:

Das Referat gibt einen Hinweis zu Bepflanzungen im Überschwemmungsgebiet.

 

Immissionsschutz:

Hinsichtlich des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände.

 

Naturschutz:

Die Stellungnahme des Naturschutzes wird nachgereicht.

 

Denkmalschutz:

Auf die bisherige Stellungnahme wird verwiesen.

 

Kreisentwicklung:

Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände.

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis zum Umweltbericht sollte zur Kenntnis genommen werden. Die übrige Stellungnahme wird nachgereicht.

 

 

 

 

 

Im Überschwemmungsgebiet werden nur wenige, vereinzelte Gehölze vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird nachgereicht.

 

 

 

 

Belange des Denkmalschutzes wurden nicht berührt.

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 15. März 2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wenigen geplanten Gehölze im Überschwemmungsgebiet stellen kein Abflusshindernis dar.

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.