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Landratsamt Würzburg, Bauamt
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail
zum Änderung des Flächennutzungsplans vom 15. März 2019 Bauplanungsrecht/
Städtebau: Vom
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird ein Hinweis zur Planung
vorgebracht. Wasserrecht/Bodenschutz: Das
Referat gibt einen Hinweis zu Bepflanzungen im Überschwemmungsgebiet. Immissionsschutz: Hinsichtlich
des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände. Naturschutz: Die
Stellungnahme des Naturschutzes wird nachgereicht. Denkmalschutz: Auf
die bisherige Stellungnahme wird verwiesen. Kreisentwicklung: Es bestehen keine Einwände. |
Der Hinweis zum
Umweltbericht sollte zur Kenntnis genommen werden. Die übrige Stellungnahme
wird nachgereicht. Im Überschwemmungsgebiet
werden nur wenige, vereinzelte Gehölze vorgesehen. Die Stellungnahme wird
nachgereicht. Belange des
Denkmalschutzes wurden nicht berührt. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 15. März 2019 zur Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Die wenigen geplanten Gehölze im
Überschwemmungsgebiet stellen kein Abflusshindernis dar. |
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E-Mail
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 15. März 2019 Bauplanungsrecht/
Städtebau: Vom
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird ein Hinweis zur Planung
vorgebracht. Wasserrecht/Bodenschutz: Das
Referat gibt einen Hinweis zu Bepflanzungen im Überschwemmungsgebiet. Immissionsschutz: Hinsichtlich
des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände. Naturschutz: Die
Stellungnahme des Naturschutzes wird nachgereicht. Denkmalschutz: Auf
die bisherige Stellungnahme wird verwiesen. Kreisentwicklung: Gegen
das Vorhaben bestehen keine Einwände. |
Der Hinweis zum
Umweltbericht sollte zur Kenntnis genommen werden. Die übrige Stellungnahme
wird nachgereicht. Im Überschwemmungsgebiet
werden nur wenige, vereinzelte Gehölze vorgesehen. Die Stellungnahme wird
nachgereicht. Belange des
Denkmalschutzes wurden nicht berührt. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 15. März 2019 zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zur Kenntnis. Die wenigen geplanten Gehölze im
Überschwemmungsgebiet stellen kein Abflusshindernis dar. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.