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Bezirk Unterfranken, Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung,
Würzburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail
vom 19. März 2019 Die Fischereifachberatung gibt sechs Hinweise zum
Gewässerschutz. |
Behandlung von Niederschlagswasser: Bei der Behandlung von Niederschlagswasser sind die Vorgaben des
Merkblattes M 153 zu beachten, Gewässergüte: Durch das einzuleitende Niederschlagswasser darf es zu keiner
Verschlechterung der Gewässergüte kommen. Wassergefährdende Stoffe: Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in das
Fließgewässer eindringen. Eingriffe am Gewässer: Eingriffe an und im Gewässer, welche zu Trübungen des Gewässers führen
könnten, dürfen nur in der Zeit zwischen 15. Juni und 30. September
durchgeführt werden. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren: Die Fischereifachberatung möchte im wasserrechtlichen Verfahren
beteiligt werden. Anlage von Zisternen: Die Anlage von Zisternen zur Bewässerung der Außenanlagen wird
empfohlen. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Bezirks Unterfranken, Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung, Würzburg,
vom 19. März 2019 zur Kenntnis. Die Vorgaben der
Fischereifachberatung sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.