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Landratsamt Würzburg, Bauamt
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail
vom 17. April 2019 Bauplanungsrecht/ Städtebau: Vom
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ werden vier Hinweise zur Planung
vorgebracht. Naturschutz: Im
Bereich der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Bilanzierung
des Eingriffs sind noch Ergänzungen notwendig. . |
Allgemein: Es bestehen keine
Einwände. Legende/Planzeichnung: Bauverbots- und
Baubeschränkungszone: Bauverbots- und
Baubeschränkungszone sollten im Bereich der dargestellten Flächen für die
Landwirtschaft noch ergänzt werden. Grünflächen: Die Darstellung der
Grünflächen im Änderungsplan zum Flächennutzungsplan sollte überarbeitet
werden. Die geforderten
Ergänzungen sollten in die Planunterlagen aufgenommen werden. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Landratsamtes Würzburg vom 17. April 2019 zur Kenntnis. Den Forderungen des Referats
„Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird nachgekommen. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und
Bilanzierung des Eingriffs werden gemäß den Hinweisen des Referats
„Naturschutz“ ergänzt. Die im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung und im Rahmen des Umweltberichts festgesetzten Maßnahmen sind Teil
des Bebauungsplanes. |
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Landratsamt Würzburg, Bauamt
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail
vom 24. April 2019 Bauplanungsrecht/Städtebau: Vom
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird eine Reihe von Hinweisen zur
Planung vorgebracht. |
Allgemein: Es bestehen keine
Einwände. Planzeichnung: Die Darstellung der
Straßenbegrenzungslinie sollte nochmals überprüft werden. Systematik der
Festsetzungen: Die textlichen
Darstellungen des Bebauungsplanes sind in „planungsrechtliche Festsetzungen“,
„gestalterische Festsetzungen“, „weitere Planeintragungen“ und „Hinweise“
aufgegliedert. Höhenbezugspunkt: Reduzierung der
Abstandsflächen: Durch die Reduzierung
der Abstandsflächen auf 0,4 H, mindestens drei Meter, soll eine optimale
Ausnutzung des Baugrundstücke und somit ein sparsamer Umgang mit Grund und
Boden gewährleistet werden. Zum Ortsrand und zur Kreisstraße hin werden
aufgrund der festgesetzten Baugrenzen ohnehin größere Abstandsflächen
realisiert. Die reduzierten Abstandsflächen beziehen sich auf die
nordwestliche und nordöstliche Grenze des Baugebiets, wo entweder
landwirtschaftliche Flächen oder das Überschwemmungsgebiet der Pleichach
angrenzen, somit Flächen, die für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen. Gasleitung: In den Festsetzungen
sollte noch ergänzt werden, dass der Schutzzonenbereich der Gasleitung
jeweils einen Meter beiderseits der Leitungsachse beträgt. Anbauverbotszone: Punkt 2.3. der
Festsetzungen des Bebauungsplanes bezieht sich auf Werbeanlagen bzw. darauf,
dass Werbeanlagen innerhalb der Bauverbotszone nicht zulässig sind. Eine
Änderung der Bezeichnung dieses Punktes ist nicht erforderlich. Fassadengestaltung: Im Punkt
„Fassadengestaltung“ wird empfohlen, Fassaden durch Material- oder
Farbwechsel zu gliedern. Diese Empfehlung sollte beibehalten werden. Einfriedung: Für die zulässige
Höhe von Einfriedungen sind die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung
maßgebend. Böschungen: Im Bebauungsplan ist
festgesetzt, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass
keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können. Diese Festsetzung
erscheint hinreichend eindeutig. Weitere
Planeintragungen: Hierbei handelt es
sich um eine Erläuterung der Planeintragungen. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Landratsamtes Würzburg vom 24. April 2019 zur Kenntnis. Die Darstellung der Straßenbegrenzungslinie
wird überprüft. In den Festsetzungen wird ergänzt, dass der
Schutzzonenbereich der Gasleitung jeweils einen Meter beiderseits der
Leitungsachse beträgt. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.