Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Landratsamt Würzburg, Bauamt

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

E-Mail vom 17. April 2019

 

 

 

 

Bauplanungsrecht/

Städtebau:

Vom Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ werden vier Hinweise zur Planung vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Naturschutz:

Im Bereich der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Bilanzierung des Eingriffs sind noch Ergänzungen notwendig.

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Allgemein:

Es bestehen keine Einwände.

 

Legende/Planzeichnung:
Die noch fehlenden Planzeichen in der Legende der Änderung des Flächennutzungsplanes sollten ergänzt werden.

 

Bauverbots- und Baubeschränkungszone:

Bauverbots- und Baubeschränkungszone sollten im Bereich der dargestellten Flächen für die Landwirtschaft noch ergänzt werden.

 

Grünflächen:

Die Darstellung der Grünflächen im Änderungsplan zum Flächennutzungsplan sollte überarbeitet werden.

 

 

Die geforderten Ergänzungen sollten in die Planunterlagen aufgenommen werden.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 17. April 2019 zur Kenntnis.

Den Forderungen des Referats „Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird nachgekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Bilanzierung des Eingriffs werden gemäß den Hinweisen des Referats „Naturschutz“ ergänzt. Die im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und im Rahmen des Umweltberichts festgesetzten Maßnahmen sind Teil des Bebauungsplanes.

 

 

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Landratsamt Würzburg, Bauamt

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

E-Mail vom 24. April 2019

 

 

 

 

Bauplanungsrecht/Städtebau:

Vom Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“ wird eine Reihe von Hinweisen zur Planung vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

Allgemein:

Es bestehen keine Einwände.

 

Planzeichnung:
Der Geländeschnitt wurde auf Anregung des Marktgemeinderats in die Planung aufgenommen, um das geplante Vorhaben für die Öffentlichkeit anschaulicher darzustellen.

Die Darstellung der Straßenbegrenzungslinie sollte nochmals überprüft werden.

 

Systematik der Festsetzungen:

Die textlichen Darstellungen des Bebauungsplanes sind in „planungsrechtliche Festsetzungen“, „gestalterische Festsetzungen“, „weitere Planeintragungen“ und „Hinweise“ aufgegliedert.

 

Höhenbezugspunkt:
Im Bebauungsplan ist eine maximal zulässige Gebäudehöhe von acht Metern als Höchstgrenze festgesetzt. Gemessen von der Oberkante Fertigfußboden im Bereich des Haupteingangs bis zum Dachfirst. Diese Regelung erscheint hinreichend eindeutig.

 

Reduzierung der Abstandsflächen:

Durch die Reduzierung der Abstandsflächen auf 0,4 H, mindestens drei Meter, soll eine optimale Ausnutzung des Baugrundstücke und somit ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden. Zum Ortsrand und zur Kreisstraße hin werden aufgrund der festgesetzten Baugrenzen ohnehin größere Abstandsflächen realisiert. Die reduzierten Abstandsflächen beziehen sich auf die nordwestliche und nordöstliche Grenze des Baugebiets, wo entweder landwirtschaftliche Flächen oder das Überschwemmungsgebiet der Pleichach angrenzen, somit Flächen, die für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen.

 

Gasleitung:

In den Festsetzungen sollte noch ergänzt werden, dass der Schutzzonenbereich der Gasleitung jeweils einen Meter beiderseits der Leitungsachse beträgt.

 

Anbauverbotszone:

Punkt 2.3. der Festsetzungen des Bebauungsplanes bezieht sich auf Werbeanlagen bzw. darauf, dass Werbeanlagen innerhalb der Bauverbotszone nicht zulässig sind. Eine Änderung der Bezeichnung dieses Punktes ist nicht erforderlich.

 

Fassadengestaltung:

Im Punkt „Fassadengestaltung“ wird empfohlen, Fassaden durch Material- oder Farbwechsel zu gliedern. Diese Empfehlung sollte beibehalten werden.

 

Einfriedung:

Für die zulässige Höhe von Einfriedungen sind die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung maßgebend.

 

Böschungen:

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können. Diese Festsetzung erscheint hinreichend eindeutig.

 

Weitere Planeintragungen:

Hierbei handelt es sich um eine Erläuterung der Planeintragungen.

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 24. April 2019 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Darstellung der Straßenbegrenzungslinie wird überprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Festsetzungen wird ergänzt, dass der Schutzzonenbereich der Gasleitung jeweils einen Meter beiderseits der Leitungsachse beträgt.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.