Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Rimpar und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen öffentlich gewidmeten Land- und Forstwirtschaftsweg und ist gesichert. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid seitens des Landratsamtes Würzburg positiv verbeschieden.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.