Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Rimpar und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Die Erschließung erfolgt über öffentlich gewidmete Land- und Forstwirtschaftswege und ist gesichert.

 

Wie Open Grid Europe dem Markt Rimapr mitteilte, wird als Vorabmaßnahme im Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen am Standort Rimpar die Lageänderung des bestehenden Ausbläsers der Erdgas-Verdichterstation erforderlich. Bei der Neuerrichtung des Ausbläsers werden die aktuellen Vorschriften berücksichtigt. Dies führt dazu, dass der bestehende 16 m hohe Ausbläser mit einem Durchmesser von 1,80 m durch einen 34 m hohen Ausbläser mit einem Durchmesser von 1,40 m an der Basis bis zu 60 cm an der Mündung ersetzt wird. 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.