Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Schäfereistraße und ist gesichert.

 

Da sich das Bauvorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, wurde das Architekturbüro Schlicht Lamprecht um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Nachdem der Anbau von der Straße aus nicht einsehbar ist, vertrat der Bauausschuss die Auffassung, dass sämtliche notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Altort erteilt werden können.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Altort (Dach, Fenster) wurden erteilt.