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Stellungnahme /
Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung Ing.-Büro
Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung zur
Anpassung der Unterlagen |
2.) Staatliches Bauamt (04.04.2018) |
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1. Entwässerung 2. Baustellenzu- fahrten 3. Verkehrsrechtl. Anordnung 4. Regelquer- schnitte 5.1 Kostentragung Kreisverkehr ST 2294 5.2 Kostentragung Bushaltestelle ST 2294 5.3 Breite G+R- Weg ST 2294 6. Unterhalts-mehrkosten 7. Ausbau-vereinbarung 8. Grundstück Fl.Nr. 4681/1 |
Die Entwässerung der ST 2294
darf nicht beeinträchtigt werden, das gilt auch während der Bauzeit. Eine Sondernutzungserlaubnis
ist beim Staatlichen Bauamt zu beantragen. Für Bauarbeiten und
Baustellenzufahrten im Bereich der ST 2294 sind Verkehrsrechtliche
Anordnungen zu beachten. Dem Feststellungsentwurf
liegen keine Regelquerschnitte bei. Kostenträger für den
Kreisverkehr (Nr. 20) Westumfahrung/ST 2294/Zufahrt sind sowohl der Landkreis
als auch der Markt Rimpar je zur Hälfte. Dies gilt auch für die Nr.
15, 21 – 23, 25, 50 und 76 Kostenträger für die
Verlegung der Bushaltestelle (Nr. 24) sind der Land-kreis und der Markt
Rimpar je zur Hälfte Kostenträger für die
Verbreiterung des G+R-Weges an der ST 2294 (Nr. 23) ist der Markt Rimpar Die Unterhaltsmehrkosten für
den Kreisverkehr ST 2294 sind dem Straßenbaulastträger der ST 2294 nach ABBV
abzulösen. Es ist noch eine
Ausbauvereinbarung abzuschließen. Das Grundstück Fl.Nr. 4681/1
wird durch die ImmBy verwaltet, diese ist zu beteiligen. |
wird
beachtet wird
beachtet wird
beachtet Die
Regelquerschnitte sind nicht Gegenstand der Planfeststellung und werden dem
StBA im Rahmen des Zuwendungsantrages vorgelegt. Dies
wird im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. Dies
wird im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. Dies
wird im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. Dies
wird im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. wird beachtet Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt, bei dem die ImmBy beteiligt wird. |
keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine |