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Stellungnahme
/ Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung
zur Anpassung der Unterlagen |
4.
Gemeinde Güntersleben (16.03.2018) |
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Zu 1. Ausgleichs-maßnahmen Flst. 7813, 7817, 7822 Zu 2. Berück-sichtigung großräumiger
Einflussgröße bei der Prognose der Verkehrsentwicklung |
Abstimmung der Maßnahmen mit dem derzeit
in Bearbeitung befindlichen Gewässerent-wicklungskonzept für den Dürrbach
wird gefordert. Bei der Prognose der Verkehrsentwicklung
sind keine großräumigen Einflussgrößen berücksichtigt worden. |
Die Ausgleichsmaßnahmen auf den
Flst. 7813, 7817 und 7822 der Gemarkung Güntersleben wurden mit dem
Gewässerentwicklungskonzept (Entwurf, Herrn Wehner Büro Team 4) und den Behörden
(Naturschutz und AELF) abgestimmt. Da seitens der Naturschutzbehörden und dem
AELF der Bodenabtrag, sowie vom AELF auch der dauerhafte Verlust von
Ackerflächen kritisch gesehen wurde, wurde in der Planung darauf verzichtet. Veränderungen am Gewässer selbst (z.B. Gewässerprofil)
finden durch die Ausgleichsmaßnahmen der Straßenplanung nicht statt. Diese
und etwaige weitere Maßnahmen können durch das Gewässerentwicklungskonzept in
einem eigenen Verfahren umgesetzt werden, ggf. auch zeitlich parallel oder
vorgezogen, was bei einem etwaigen Bodenabtrag sinnvoll wäre. Da hierbei aber
ebenso mindestens gleichwertige und hochwertige Biotop- und Nutzungstypen
entstehen würden (Krautsaum bzw. Grünland extensiv), hat dies keinen Einfluss
auf die Kompensationsberechnung der Straßenplanung (bzw. keinen Einfluss auf
die Wertpunkte für ein Ökokonto). Die
Westumfahrung wird als reine ortsnahe Entlastungsstraße geplant. Zusätzlicher überörtlicher Verkehr wird durch die
Wahl der Trasse absichtlich nicht gefördert bzw. erzeugt. |
Aufnahme eines Hinweises, im
Textteil (Unterlage 19.1.1) in Kapitel 5.1 in der Beschreibung der Maßnahme
8A, auf das Gewässerentwicklungskonzept und das mögliche Vorgehen in links
beschriebener Weise. keine |