Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

 

Stellungnahme / Einwendung zum Vorhaben

Auswertung Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion

Empfehlung zur Anpassung der Unterlagen

14. Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken (27.03.2018)

 

14.1 öff. Feld- u. Waldweg Nr. 46

 

 

14.2 öff. Feld- u. Waldweg Nr. 45

 

Der Wirtschaftsweg sollte nach Westen an den Graben bzw. an die Böschungsoberkante verlegt werden.

 

Für die dreieckige Fläche von Bau-km 1+140 – 1+200 zwischen Wirtschaftsweg Nr. 47, Einmündung Wirtschaftsweg Nr. 45 und Westumfahrung sollte eine landschaftspflegerische Gestaltung vorgesehen werden.

 

wird beachtet

 

 

 

Eine landschaftspflegerische Gestaltung der Dreiecksfläche kann in die Planung aufgenommen werden.

 

Anpassung des Planwerks

 

 

Anpassung des Planwerks

 

14.3

Einzelfeststellungen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung

Öffentlicher Feld- und Waldweg BW 45

Eine landschaftspflegerische Gestaltung der dreieckigen Fläche im Bereich Baukilometer 1+140m bis 1+200m wird berücksichtigt.

 

Anpassung des Planwerks

14.4 Fledermäuse

4.1 V: Hop-Over als Querungshilfe für Fledermäuse

Lage der Maßnahme uneinheitlich: Planwerk Fl-Nr. 4257 und 4261 vs. Maßnahmenblatt Fl.-Nr. 4262

Maßnahme sollte für eine günstigere Grundstücksabformung nach Süden an den Wirtschaftsweg 4182 gerückt werden oder nach Norden auf Fl.-Nr. 4262 im Anschluss an die bestehende Struktur. Östlich der Ortsumfahrung sollte die Querungshilfe wie in den Plänen dargestellt entlang des neuen Weges auf Fl.-Nr. 4261 geführt werden.

 

Aus Gründen des Artenschutzes sollte der Hop-Over die bestehenden Gehölzstrukturen westlich und östlich der Ortsumfahrung aufgreifen und miteinander verbinden, um eine möglichst große Wirksamkeit zu gewährleisten.

Der Verlauf an bestehenden oder neu geplanten Wegen ist aus Sicht des Artenschutzes möglich. Die Lage des Hop-Over kann unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Amtes f. ländl. Entwicklung optimiert werden.

Die Anlage des Hop-Overs wurde in allen Planunterlagen einheitlich festgesetzt und im Detail im Maßnahmenteil des LBP dargestellt.