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Stellungnahme /
Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung Ing.-Büro
Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung zur
Anpassung der Unterlagen |
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14. Amt für ländliche
Entwicklung Unterfranken (27.03.2018) |
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14.1 öff. Feld- u. Waldweg
Nr. 46 14.2 öff. Feld- u. Waldweg
Nr. 45 |
Der Wirtschaftsweg sollte
nach Westen an den Graben bzw. an die Böschungsoberkante verlegt werden. Für die dreieckige Fläche
von Bau-km 1+140 – 1+200 zwischen Wirtschaftsweg Nr. 47, Einmündung
Wirtschaftsweg Nr. 45 und Westumfahrung sollte eine landschaftspflegerische
Gestaltung vorgesehen werden. |
wird beachtet Eine landschaftspflegerische Gestaltung der
Dreiecksfläche kann in die Planung aufgenommen werden. |
Anpassung des
Planwerks Anpassung des
Planwerks |
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14.3 |
Einzelfeststellungen zur landschaftspflegerischen
Begleitplanung Öffentlicher Feld- und Waldweg BW 45 |
Eine landschaftspflegerische Gestaltung der dreieckigen
Fläche im Bereich Baukilometer 1+140m bis 1+200m wird berücksichtigt. |
Anpassung des Planwerks |
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14.4 Fledermäuse |
4.1 V: Hop-Over als Querungshilfe für Fledermäuse Lage der Maßnahme uneinheitlich: Planwerk Fl-Nr. 4257 und 4261 vs.
Maßnahmenblatt Fl.-Nr. 4262 Maßnahme sollte für eine günstigere Grundstücksabformung nach Süden an
den Wirtschaftsweg 4182 gerückt werden oder nach Norden auf Fl.-Nr. 4262 im
Anschluss an die bestehende Struktur. Östlich der Ortsumfahrung sollte die
Querungshilfe wie in den Plänen dargestellt entlang des neuen Weges auf
Fl.-Nr. 4261 geführt werden. |
Aus Gründen des Artenschutzes sollte der Hop-Over
die bestehenden Gehölzstrukturen westlich und östlich der Ortsumfahrung
aufgreifen und miteinander verbinden, um eine möglichst große Wirksamkeit zu
gewährleisten. Der Verlauf an bestehenden oder neu geplanten
Wegen ist aus Sicht des Artenschutzes möglich. Die Lage des Hop-Over kann
unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Amtes f. ländl. Entwicklung
optimiert werden. |
Die Anlage des Hop-Overs wurde in allen
Planunterlagen einheitlich festgesetzt und im Detail im Maßnahmenteil des LBP
dargestellt. |
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