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Stellungnahme /
Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung Ing.-Büro
Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung zur
Anpassung der Unterlagen |
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22.1 Wasserrecht,
Bodenschutz 22.2 Bodenschutz 22.3 Immissionsschutz 22.4 Naturschutz 22.5 Denkmalschutz 22.6 Kreisentwicklung und
Beteiligungsmanagement 22.7
Bauplanungsrecht/Städtebau |
- kein Wasserschutzgebiet - Abstand über 60 m zur Pleichach - Einvernehmen zur Wahrnehmung der Konzentrationswirkung - Begutachtung der wasserwirtschaft- lichen Belange durch das WWA
AB - Begutachtung der DIN-Normen und TRWS beim Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen - 2 Einträge im Altlastenkataster auf Fl.Nr. 5271/0 und auf Fl.Nr. 4178/4177/4179/4180/4181 keine Einwände - Die AVV Baulärm und die 32. BIMSchV sind zu beachten. - Eingriffsregelung und
artenschutzrechtliche Ausnahmen werden von der höheren Naturschutzbehörde
geprüft. - Die Naturschutzbelange
Schutzgebiete und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
wurden geprüft. Die Belange wurden beachtet. - Bau- und Kunstdenkmäler. Der Bildstock D-6-79180-54 ist
in nächster Nähe neu zu
platzieren. - Bodendenkmäler: Es ist damit zu rechnen, dass
bisher noch nicht bekannte
archäologische Funde und Befunde angetroffen werden. Auf Art. 8 BayDSchG wird
hinge- wiesen. Es wird angeraten
archäologische Sondierungen und ggf.
Rettungs- grabungen vor Beginn der
Erdarbeiten durchzuführen. keine Einwände Bei Zustimmung der betroffenen
Fachstellen, insbesondere des Immissionsschutzes, des Amtes für
Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzes sowie den Leitungsträgern
bestehen keine Einwände. |
wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen wird beachtet wird zur Kenntnis genommen wird beachtet wird zur Kenntnis genommen wird beachtet wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen wird beachtet wird beachtet wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen |
keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine |
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