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Stellungnahme
/ Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung
Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung
zur Anpassung der Unterlagen |
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28. Bund Naturschutz Bayern (20.03.2018) |
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28.1 nachhaltiges Gesamtkonzept 28.2 Verkehrsgut-achten |
Der BN fordert einen umfassenden und zügigen Ausbau des ÖPNV und den
Umstieg vom Kfz auf den ÖPNV. nicht nachvollziehbarer Zahlenwirrwarr |
Die
Förderung des ÖPNV ist grundsätzlich zu begrüßen, führt jedoch kurz- und
mittelfristig zu keiner Entlastung der Ortsdurchfahrt Rimpars vom
Ziel-/Quell- und Durchgangsverkehr. Zum
Nachweis des erforderlichen Immissionsschutzes (Lärmschutz, Luftschadstoffe)
werden die maximalen DTV-Werte der Jahre 2010 und 2015 herangezogen
(zur Sicherheit) und bis zum Jahr 2035 fortgeschrieben. |
keine keine |
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28.3 Feldhamster |
Durch das Vorhaben
gehen knapp 6ha Lebensraum des Feldhamsters unmittelbar verloren. Zusätzlich
werden Gebiete zwischen der Straße und der Bebauung isoliert. Ein Ausgleich
dafür fehlt! Der Feldhamster
befindet sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Daher darf es keine
Ausnahmegenehmigung geben. Es muss nachgewiesen werden, dass durch das
Vorhaben keine weitere Verschlechterung verursacht wird und die Herstellung günstiger Erhaltungszustände
nicht behindert wird. Da der Feldhamster
im Gebiet bereits an der Nachweisgrenze befindet, wird durch Reduktion des
Lebensraumes eine weitere Verschlechterung verursacht und eine Verbesserung
wird ausgeschlossen. Eine Vergrämung
als Maßnahme zur Baufeldfreistellung wird vom BN abgelehnt (Tötungsverbot) Kompensationsfläche
von 2,95 a ist viel zu niedrig. Eine angestrebte Bestandsdichte nicht
festgesetzt, so dass eine Überwachung nicht möglich ist. Summationseffekte
mit anderen Planungen sind nicht berücksichtigt (Südumfahrung, Baugebiete) |
Im Vorfeld des
Planungsfeststellungsentwurfs wurde in Absprache mit dem damaligen
Sachbearbeiter zum Thema Artenschutz an der RUF (Hr. P. Krämer) sie Anlage
von flexiblen Ernteverzichtstreifen als Vorsorgemaßnahme zur Stützung der
isolierten Population im Bereich zwischen Ortslage und Straße festgesetzt.
Inzwischen legt die Stellungnahme der RUF (SG 51) fest, dass das Areal als
Lebensraumverlust eingestuft werden muss und die von Feldhamstern
besiedelbaren Flächen vollständig
auszugleichen sind. Es ist richtig, dass der Feldhamster
derzeit im Gebiet an der Nachweisgrenze liegt mit nur wenigen
Einzelexemplaren. Durch die Festsetzung umfangreicher Kompensationsmaßnahmen
kann aber verhindert werden, dass sich die Situation weiter verschlechtert.
Die Anlage von Flächen mit feldhamsterfördernder Bewirtschaftung trägt dazu
bei, die Restbestände des Feldhamsters zu stabilisieren. Das Teilvorkommen
hat mit über 1.000 ha grundsätzlich besiedelbarer Fläche (Acker mit für Feldhamstern
geeigneten Bodenwerten) eine ausreichende Größe für eine stabile
Feldhamsterpopulation. Die Flächengröße ist in diesem Fall nicht der
limitierende Faktor für die Feldhamsterpopulation. Bei ausreichender
Kompensation ist der Flächenverlust durch die Straße nicht verursachend für
eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sein kann und auch eine
Aufwertung nicht im Wege steht. Die Festsetzung einer Bestandsdichte als
Zielwert für die Feldhamsterausgleichsfläche ist in Teilvorkommen mit so geringen
Restbeständen problematisch. Normalerweise wird eine 3-fache Erhöhung im
Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Flächen angesetzt. Da auf
Referenzflächen in diesem Gebiet häufig mit keinem Hamster zu rechnen ist,
würde sich ein rechnerischer Wert von „0“ ergeben. Summationseffekte mit der geplanten
Südumfahrung ergeben sich für das von der Westumfahrung betroffene Gebiete
nicht, da diese sich in einem anderen Teilvorkommen befindet, da kein
Individuenaustausch über das in weiten Teilen tief eingeschnittene
Pleichachtal stattfindet. Eine künftig
geplante bauliche Entwicklung von Rimpar wird zwischen der Straße und der
bestehenden Bebauung erfolgen. Gemäß der aktuellen Stellungnahme der RUF wird
dieses durch die Straße isolierte Areal in die Kompensation mit eingerechnet
und damit der Lebensraumverlust bereits im Rahmen des Straßenbaus
kompensiert. |
Es erfolgte eine Anpassung der Maßnahmen
zum Feldhamsterschutz an die Stellungnahme der RUF, u.a. der Einbezug der der
isolierten Fläche zwischen Straße und Bebauung in die
Kompensationserfordernis. Insgesamt erhöht sich dadurch das
Ausgleichserfordernis auf 11 ha. (Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51) Außerdem wird als Vermeidungsmaßnahme bei
Auftreten von Feldhamstern bzw. deren Baue die fachgerechte Umsiedlung festgesetzt. Eine Vergrämung ist nicht mehr
zulässig. Darüber hinaus sind keine weiteren
Anpassungen erforderlich. |
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28.4 Fledermäuse |
Da keine
umfassende Kartierung der Quartierbäume im Gebiet erfolgte, ist die
Einschätzung, dass der Verlust von zwei potenziellen Quartierbäumen zu keiner
Verschlechterung des Erhaltungszustands von Fledermausarten führt nicht
nachvollziehbar. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann damit ohne
eine gründliche Erfassung der vorhandenen Quartierbäume nicht ausgeschlossen
werden. Durch den
Straßenneubau werden Leitstrukturen für Fledermäuse zerstört. Als
konfliktvermeidende Maßnahme soll ein Hop-Over entwickelt werden, dessen
Wirksamkeit jedoch laut saP nicht sicher ist. Das Tötungs- und
Verletzungsverbot ist daher nicht auszuschließen. |
Es erfolgte eine Kartierung der
Quartierbäume im Umfeld von 200 m um die Trasse. De Abbildung zeigt die in
der Umgebung des Judengrabens vorhandenen, weiteren Quartierbäumen. Zudem
wird der Verlust durch Ersatzmaßnahmen (Anbinden der Stammpartien mit der
Baumhöhle an andere Bäume, Anbringen von Fledermauskästen und dauerhafte
Sicherung von Habitatbäumen) kompensiert. Eine erhebliche Verschlechterung
des Quartierangebots kann dadurch ausgeschlossen werden. Hop-Over sind wirksame Maßnahmen zur
Minimierung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse. Im Einzelfall kann sich
aber eine solche Maßnahme als nicht ausreichend erweisen. Daher sieht das
Maßnahmenkonzept eine Kontrolle der Wirksamkeit und bei Bedarf die
Möglichkeit einer Nachbesserung vor. Es handelt sich um Vorsichtsmaßnamen, um
das Kollisionsrisiko ggf. weiter zu reduzieren. . |
Es erfolgte eine Anpassung der Maßnahmen
zum Fledermausschutz an die Stellungnahme der RUF: dreifache Ersatzmaßnahme
für Quartierverlust (Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51) Die Wirksamkeit des Hop-Over ist durch eine
Monitoring zu belegen. Darüber hinaus sind
keine weiteren Anpassungen erforderlich. |
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28.5 Feldvögel |
Die geplante
Umgehungsstraße führt zum Verlust von 8 Feldlerchenrevieren. Es wird
postuliert, dass die vorgesehenen CEF-Maßnahmen geeignet sind
Verbotstatbestände zu vermeiden, obwohl der Erhaltungszustand der lokalen Population
als „unbekannt“ angegeben wird. Ein erheblicher Rückgang der lokalen
Population kann daher nicht ausgeschlossen werden. Summationseffekte
mit anderen Planungen werden nicht berücksichtigt. |
Das an die Stellungnahme der RUF angepasste
Maßnahmenkonzept zum Artenschutz (hier Feldvögel in Kombination mit
Feldhamster) realisiert einen Ausgleichsflächen im Umfang von 4 ha für 8
Feldlerchenpaare und 2 Rebhuhnpaare. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme
erfolgreich ist, wird ein umfassendes Monitoring mit drei Durchgängen im 1.,
2. und 5. Jahr nach Herstellung der CEF-Flächen festgesetzt. Ggf. werden
Anpassungen der Maßnahmen erforderlich. Ein erheblicher Rückgang der lokalen
Populationen kann damit wirksam verhindert werden. |
Die Maßnahmen zum Feldvögel-schutz wurden
an die Stellung-nahme der RUF angepasst. Durch die Erweiterung des
Kompensationsbedarfs für den Feldhamster erhöht sich auch die Kompensation
für Feldvögel, da bei der Bewirtschaftung auch die Lebensraumansprüche der
Ackerbrüter berücksichtig werden. Die Festsetzung eines Monitorings erfolgte. (Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51) Darüber hinaus sind
keine weiteren Anpassungen erforderlich. |
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28.6 Waldohreule |
Brutplatz der
Waldohreule .in 140 m Entfernung Die
konfliktvermeidenden Maßnahmen können nicht ausschließen, dass Tiere getötet
oder verletzt werden. |
Das Hauptjagdgebiet der Waldohreule liegt
in der offenen Feldflur auf der gleichen Seite der Straße wie der Brutplatz. Es wurde darauf geachtet, dass die
Straßenböschungen keine erhöhte Attraktivität als Jagdhabitat für Greifvögel
haben, um das Kollisionsrisiko weiter zu minimieren. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte
erhöht sich das Tötungsrisiko für die Art durch das Vorhaben nicht
signifikant. |
Keine Anpassungen
im Bereich Artenschutz notwendig |
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