Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

 

Stellungnahme / Einwendung zum Vorhaben

Auswertung Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion

Empfehlung zur Anpassung der Unterlagen

 

28. Bund Naturschutz Bayern (20.03.2018)

 

28.1 nachhaltiges Gesamtkonzept

 

 

 

28.2 Verkehrsgut-achten

 

Der BN fordert einen umfassenden und zügigen Ausbau des ÖPNV und den Umstieg vom Kfz auf den ÖPNV.

 

 

nicht nachvollziehbarer Zahlenwirrwarr

 

Die Förderung des ÖPNV ist grundsätzlich zu begrüßen, führt jedoch kurz- und mittelfristig zu keiner Entlastung der Ortsdurchfahrt Rimpars vom Ziel-/Quell- und Durchgangsverkehr.

 

Zum Nachweis des erforderlichen Immissionsschutzes (Lärmschutz, Luftschadstoffe) werden die maximalen DTV-Werte der Jahre 2010 und 2015 herangezogen (zur Sicherheit) und bis zum Jahr 2035 fortgeschrieben.

 

keine

 

 

 

 

keine

 

28.3 Feldhamster

Durch das Vorhaben gehen knapp 6ha Lebensraum des Feldhamsters unmittelbar verloren. Zusätzlich werden Gebiete zwischen der Straße und der Bebauung isoliert. Ein Ausgleich dafür fehlt!

Der Feldhamster befindet sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Daher darf es keine Ausnahmegenehmigung geben. Es muss nachgewiesen werden, dass durch das Vorhaben keine weitere Verschlechterung verursacht wird und  die Herstellung günstiger Erhaltungszustände nicht behindert wird.

Da der Feldhamster im Gebiet bereits an der Nachweisgrenze befindet, wird durch Reduktion des Lebensraumes eine weitere Verschlechterung verursacht und eine Verbesserung wird ausgeschlossen.

Eine Vergrämung als Maßnahme zur Baufeldfreistellung wird vom BN abgelehnt (Tötungsverbot)

Kompensationsfläche von 2,95 a ist viel zu niedrig. Eine angestrebte Bestandsdichte nicht festgesetzt, so dass eine Überwachung nicht möglich ist.

Summationseffekte mit anderen Planungen sind nicht berücksichtigt (Südumfahrung, Baugebiete)

 

Im Vorfeld des Planungsfeststellungsentwurfs wurde in Absprache mit dem damaligen Sachbearbeiter zum Thema Artenschutz an der RUF (Hr. P. Krämer) sie Anlage von flexiblen Ernteverzichtstreifen als Vorsorgemaßnahme zur Stützung der isolierten Population im Bereich zwischen Ortslage und Straße festgesetzt. Inzwischen legt die Stellungnahme der RUF (SG 51) fest, dass das Areal als Lebensraumverlust eingestuft werden muss und die von Feldhamstern besiedelbaren Flächen  vollständig auszugleichen sind.

Es ist richtig, dass der Feldhamster derzeit im Gebiet an der Nachweisgrenze liegt mit nur wenigen Einzelexemplaren. Durch die Festsetzung umfangreicher Kompensationsmaßnahmen kann aber verhindert werden, dass sich die Situation weiter verschlechtert. Die Anlage von Flächen mit feldhamsterfördernder Bewirtschaftung trägt dazu bei, die Restbestände des Feldhamsters zu stabilisieren. Das Teilvorkommen hat mit über 1.000 ha grundsätzlich besiedelbarer Fläche (Acker mit für Feldhamstern geeigneten Bodenwerten) eine ausreichende Größe für eine stabile Feldhamsterpopulation. Die Flächengröße ist in diesem Fall nicht der limitierende Faktor für die Feldhamsterpopulation. Bei ausreichender Kompensation ist der Flächenverlust durch die Straße nicht verursachend für eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sein kann und auch eine Aufwertung nicht im Wege steht.

Die Festsetzung einer Bestandsdichte als Zielwert für die Feldhamsterausgleichsfläche ist in Teilvorkommen mit so geringen Restbeständen problematisch. Normalerweise wird eine 3-fache Erhöhung im Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Flächen angesetzt. Da auf Referenzflächen in diesem Gebiet häufig mit keinem Hamster zu rechnen ist, würde sich ein rechnerischer Wert von „0“ ergeben.

Summationseffekte mit der geplanten Südumfahrung ergeben sich für das von der Westumfahrung betroffene Gebiete nicht, da diese sich in einem anderen Teilvorkommen befindet, da kein Individuenaustausch über das in weiten Teilen tief eingeschnittene Pleichachtal  stattfindet. Eine künftig geplante bauliche Entwicklung von Rimpar wird zwischen der Straße und der bestehenden Bebauung erfolgen. Gemäß der aktuellen Stellungnahme der RUF wird dieses durch die Straße isolierte Areal in die Kompensation mit eingerechnet und damit der Lebensraumverlust bereits im Rahmen des Straßenbaus kompensiert.

Es erfolgte eine Anpassung der Maßnahmen zum Feldhamsterschutz an die Stellungnahme der RUF, u.a. der Einbezug der der isolierten Fläche zwischen Straße und Bebauung in die Kompensationserfordernis. Insgesamt erhöht sich dadurch das Ausgleichserfordernis auf 11 ha.

(Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51)

Außerdem wird als Vermeidungsmaßnahme bei Auftreten von Feldhamstern bzw. deren Baue die fachgerechte Umsiedlung  festgesetzt. Eine Vergrämung ist nicht mehr zulässig.

Darüber hinaus sind keine weiteren Anpassungen erforderlich.

28.4 Fledermäuse

Da keine umfassende Kartierung der Quartierbäume im Gebiet erfolgte, ist die Einschätzung, dass der Verlust von zwei potenziellen Quartierbäumen zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands von Fledermausarten führt nicht nachvollziehbar. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann damit ohne eine gründliche Erfassung der vorhandenen Quartierbäume nicht ausgeschlossen werden.

Durch den Straßenneubau werden Leitstrukturen für Fledermäuse zerstört. Als konfliktvermeidende Maßnahme soll ein Hop-Over entwickelt werden, dessen Wirksamkeit jedoch laut saP nicht sicher ist. Das Tötungs- und Verletzungsverbot ist daher nicht auszuschließen.

 

Es erfolgte eine Kartierung der Quartierbäume im Umfeld von 200 m um die Trasse. De Abbildung zeigt die in der Umgebung des Judengrabens vorhandenen, weiteren Quartierbäumen. Zudem wird der Verlust durch Ersatzmaßnahmen (Anbinden der Stammpartien mit der Baumhöhle an andere Bäume, Anbringen von Fledermauskästen und dauerhafte Sicherung von Habitatbäumen) kompensiert. Eine erhebliche Verschlechterung des Quartierangebots kann dadurch ausgeschlossen werden.

Hop-Over sind wirksame Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse. Im Einzelfall kann sich aber eine solche Maßnahme als nicht ausreichend erweisen. Daher sieht das Maßnahmenkonzept eine Kontrolle der Wirksamkeit und bei Bedarf die Möglichkeit einer Nachbesserung vor. Es handelt sich um Vorsichtsmaßnamen, um das Kollisionsrisiko ggf. weiter zu reduzieren. .

Es erfolgte eine Anpassung der Maßnahmen zum Fledermausschutz an die Stellungnahme der RUF: dreifache Ersatzmaßnahme für Quartierverlust

(Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51)

 

Die Wirksamkeit des Hop-Over ist durch eine Monitoring zu belegen.

 

Darüber hinaus sind keine weiteren Anpassungen erforderlich.

28.5 Feldvögel

Die geplante Umgehungsstraße führt zum Verlust von 8 Feldlerchenrevieren. Es wird postuliert, dass die vorgesehenen CEF-Maßnahmen geeignet sind Verbotstatbestände zu vermeiden, obwohl der Erhaltungszustand der lokalen Population als „unbekannt“ angegeben wird. Ein erheblicher Rückgang der lokalen Population kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Summationseffekte mit anderen Planungen werden nicht berücksichtigt.

Das an die Stellungnahme der RUF angepasste Maßnahmenkonzept zum Artenschutz (hier Feldvögel in Kombination mit Feldhamster) realisiert einen Ausgleichsflächen im Umfang von 4 ha für 8 Feldlerchenpaare und 2 Rebhuhnpaare.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme erfolgreich ist, wird ein umfassendes Monitoring mit drei Durchgängen im 1., 2. und 5. Jahr nach Herstellung der CEF-Flächen festgesetzt. Ggf. werden Anpassungen der Maßnahmen erforderlich.

Ein erheblicher Rückgang der lokalen Populationen kann damit wirksam verhindert werden.

Die Maßnahmen zum Feldvögel-schutz wurden an die Stellung-nahme der RUF angepasst. Durch die Erweiterung des Kompensationsbedarfs für den Feldhamster erhöht sich auch die Kompensation für Feldvögel, da bei der Bewirtschaftung auch die Lebensraumansprüche der Ackerbrüter berücksichtig werden.

Die Festsetzung eines Monitorings erfolgte.

(Details siehe Stellungnahme RUF, SG 51)

Darüber hinaus sind keine weiteren Anpassungen erforderlich.

28.6 Waldohreule

Brutplatz der Waldohreule .in 140 m Entfernung

Die konfliktvermeidenden Maßnahmen können nicht ausschließen, dass Tiere getötet oder verletzt werden.

Das Hauptjagdgebiet der Waldohreule liegt in der offenen Feldflur auf der gleichen Seite der Straße wie der Brutplatz.

Es wurde darauf geachtet, dass die Straßenböschungen keine erhöhte Attraktivität als Jagdhabitat für Greifvögel haben, um das Kollisionsrisiko weiter zu minimieren.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erhöht sich das Tötungsrisiko für die Art durch das Vorhaben nicht signifikant.

 

Keine Anpassungen im Bereich Artenschutz notwendig