Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

 

Stellungnahme / Einwendung zum Vorhaben

Auswertung Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion

Empfehlung zur Anpassung der Unterlagen

 

31.) Regierung v. Unterfranken Sg 50 (06.04.2018 und 09.04.2018)       

 

 

31.1 Immissions-schutz Lärm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.2 Baulärm

 

 

 

 

 

31.3 Immissions-schutz Luft

 

 

 

 

 

 

 

-     Mit dem Bau der Westumfahrung ist mit einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation im Innerortsbereich zu rechnen.

 

-     Gegenüber dem Prognosenullfall sind für den Planfall rechnerisch Geräuscheinwirkungen am westl. Ortsrand zu erwarten.

 

-     Insgesamt verringert sich das Lärmkonfliktpotential.

 

-     Die rechnerische Korrektheit und Plausibilität der Ergebnisse wird bestätigt.

 

-     Keine Bedenken

 

Während der Baumaßnahmen sind die

Bestimmungen der AVV Baulärm vom

19.08.1970 zu beachten.

 

Mit einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte der 39. BImSchV ist nicht zu rechnen.

 

wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

wird zur Kenntnis genommen

 

 

wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

wird zur Kenntnis genommen

 

wird beachtet

 

 

 

 

 

wird zur Kenntnis genommen

 

 

keine

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

keine

 

 

keine

 

 

 

keine

 

keine

 

 

 

 

keine