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Stellungnahme
/ Einwendung zum Vorhaben |
Auswertung
Ing.-Büro Maier/Kaiser+Juritza/Fabion |
Empfehlung
zur Anpassung der Unterlagen |
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31.) Regierung v. Unterfranken Sg 50 (06.04.2018
und 09.04.2018) |
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31.1 Immissions-schutz Lärm 31.2 Baulärm 31.3 Immissions-schutz Luft |
- Mit dem Bau der
Westumfahrung ist mit einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation im
Innerortsbereich zu rechnen. - Gegenüber dem
Prognosenullfall sind für den Planfall rechnerisch Geräuscheinwirkungen am
westl. Ortsrand zu erwarten. - Insgesamt verringert sich
das Lärmkonfliktpotential. - Die rechnerische
Korrektheit und Plausibilität der Ergebnisse wird bestätigt. - Keine Bedenken Während der Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der AVV Baulärm vom 19.08.1970 zu beachten. Mit einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte der 39. BImSchV ist
nicht zu rechnen. |
wird
zur Kenntnis genommen wird
zur Kenntnis genommen wird
zur Kenntnis genommen wird
zur Kenntnis genommen wird
zur Kenntnis genommen wird
beachtet wird
zur Kenntnis genommen |
keine keine keine keine keine keine keine |