Forderung |
Einwendungen
zum Vorhaben |
Stellungnahme
Ing.-Büro Maier |
Empfehlungen
/ Änderungen |
1 – Petra und Michael
Keidel, Günterslebener Straße 50 (Aussiedlerhof), Rimpar vom 05.04.2018 |
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Der
Aussiedlerhof liegt an der Freistrecke der Kreisstraße Wü 3. Der Abstand zum
Fahrbahnrand der Kreisstraße beträgt rd. 15 m. Künftig beträgt der Abstand
zum Rand der Westumfahrung rd. 106 m. |
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Zufahrt |
Die Anbindung der
Günterslebener Straße soll so gestaltet werden, dass sie zügig vorbeiführt. |
Die
Anbindung erfolgt nach den Techn. Richtlinien. |
keine |
Grunderwerb |
Der Einwender wünscht den Zukauf einer Teilfläche
der alten Wü 3. |
Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren
geregelt. |
keine |
Rücksichtnahme |
In der Bauphase soll Rücksicht auf noch nicht
abgeerntete Felder genommen werden. |
- |
wird
beachtet |
Benutzung
der noch nicht fertigen Straße |
Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge möchten auch die
nicht fertiggestellte Straße benutzen können. |
Bis zur Abnahme ist eine
Benutzung nicht fertiggestellter Straßen nicht möglich. |
keine |
Umsetzung
der Wasserentnahmestelle |
Die Wasserentnahmestelle soll im Zeitraum Ende
Oktober bis März umgesetzt werden |
- |
wird
beachtet |
Landwirtschaftliche
Restflächen |
Die landwirtschaftlichen Restflächen sollen sinnvoll
getauscht und entschädigt werden. |
Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren
geregelt. |
keine |
Ausgleichsflächen |
Die Ausgleichsflächen (Blühstreifen) sollen mit den
betreffenden Landwirten abgesprochen werden. |
Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren
geregelt. |
keine |
Hamsterflächenverträge |
Verträge sollen nur mit den Landwirten abgeschlossen
werden. |
Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren
geregelt. |
keine |
Weinbergsmauern Kobersberg |
Als Ausgleichsflächen müssen die Weinbergsmauern vom
Kobersberg freigelegt werden. |
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt. |
keine |
Lerchenfenster |
Lerchenfenster können auch als Ausgleichsflächen
angelegt werden. |
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt. |
keine |
Grunderwerb Fl.Nr.
4257 |
Der Grunderwerb für die Fl.Nr. 4257 als Erdweg ist
nicht sinnvoll. |
Die im LBP vorgesehenen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Fl.Nr. 4257 werden auf Fl.Nr. 4255 und
4256 verschoben. |
Anpassung
des Planwerks |
Rückhaltebecken |
Bei allen Rückhaltebecken sollte auf den
Flächenverbrauch geachtet werden. |
Das Entwässerungssystem
wird dahingehend geändert, dass in den Entwässerungsabschnitten E2 und E3 das
verschmutzte Straßenwasser vom unverschmutzten Abfluss der Ackerflächen
getrennt wird. Damit können das Regenrückhaltebecken RRB 2 und
Regenrückhalte- und -klärbecken RRB 3 wesentlich verkleinert werden. |
Anpassung
des Planwerks |
Hecken
und Sträucher |
Wenn Hecken und Sträucher gepflanzt werden, sollte
die Schattenseite auf einen Weg fallen. |
Es wird ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren
geregelt. |
keine |
Nutzung
nach der Bauphase |
Nach der Bauphase müssen alle landwirtschaftlichen
Flächen vom Baumaterial frei und landwirtschaftlich wieder nutzbar sein. |
- |
wird
beachtet |