Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Forderung

Einwendungen zum Vorhaben

Stellungnahme Ing.-Büro Maier

Empfehlungen / Änderungen

1 – Petra und Michael Keidel, Günterslebener Straße 50 (Aussiedlerhof), Rimpar vom 05.04.2018

Der Aussiedlerhof liegt an der Freistrecke der Kreisstraße Wü 3. Der Abstand zum Fahrbahnrand der Kreisstraße beträgt rd. 15 m. Künftig beträgt der Abstand zum Rand der Westumfahrung rd. 106 m.

Zufahrt

Die Anbindung der Günterslebener Straße soll so gestaltet werden, dass sie zügig vorbeiführt.

 

Die Anbindung erfolgt nach den Techn. Richtlinien.

keine

Grunderwerb

Der Einwender wünscht den Zukauf einer Teilfläche der alten Wü 3.

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren geregelt.

 

keine

Rücksichtnahme

In der Bauphase soll Rücksicht auf noch nicht abgeerntete Felder genommen werden.

 

-

wird beachtet

Benutzung der noch nicht fertigen Straße

Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge möchten auch die nicht fertiggestellte Straße benutzen können.

 

Bis zur Abnahme ist eine Benutzung nicht fertiggestellter Straßen nicht möglich.

keine

Umsetzung der Wasserentnahmestelle

Die Wasserentnahmestelle soll im Zeitraum Ende Oktober bis März umgesetzt werden

 

-

wird beachtet

Landwirtschaftliche Restflächen

Die landwirtschaftlichen Restflächen sollen sinnvoll getauscht und entschädigt werden.

 

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren geregelt.

 

keine

Ausgleichsflächen

Die Ausgleichsflächen (Blühstreifen) sollen mit den betreffenden Landwirten abgesprochen werden.

 

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren geregelt.

keine

Hamsterflächenverträge

Verträge sollen nur mit den Landwirten abgeschlossen werden.

 

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren geregelt.

keine

Weinbergsmauern

Kobersberg

Als Ausgleichsflächen müssen die Weinbergsmauern vom Kobersberg freigelegt werden.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt.

keine

Lerchenfenster

Lerchenfenster können auch als Ausgleichsflächen angelegt werden.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt.

keine

Grunderwerb

Fl.Nr. 4257

Der Grunderwerb für die Fl.Nr. 4257 als Erdweg ist nicht sinnvoll.

 

Die im LBP vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Fl.Nr. 4257 werden auf Fl.Nr. 4255 und 4256 verschoben.

 

Anpassung des Planwerks

Rückhaltebecken

Bei allen Rückhaltebecken sollte auf den Flächenverbrauch geachtet werden.

 

Das Entwässerungssystem wird dahingehend geändert, dass in den Entwässerungsabschnitten E2 und E3 das verschmutzte Straßenwasser vom unverschmutzten Abfluss der Ackerflächen getrennt wird. Damit können das Regenrückhaltebecken RRB 2 und Regenrückhalte- und -klärbecken RRB 3 wesentlich verkleinert werden.

 

Anpassung des Planwerks

Hecken und Sträucher

Wenn Hecken und Sträucher gepflanzt werden, sollte die Schattenseite auf einen Weg fallen.

 

Es wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die Details werden im Verfahren geregelt.

keine

Nutzung nach der Bauphase

Nach der Bauphase müssen alle landwirtschaftlichen Flächen vom Baumaterial frei und landwirtschaftlich wieder nutzbar sein.

 

-

wird beachtet