Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Forderung

Einwendungen zum Vorhaben

Stellungnahme Ing.-Büro Maier

Empfehlungen / Änderungen

2 – Fa. Gebr. Reinfurt, vertreten durch die RA Dolde Mayen & Partner vom 09.04.2018

 

1.   Grunderwerb

Im GE-Verzeichnis wird das Grundstück Fl.Nr. 5271 fehlerhaft mit „Fließgewässer“ bezeichnet

Im Grundbuch des Marktes Rimpar ist die Fl.Nr. 5271 mit der Nutzungsart Text 1: Fließgewässer, Text 2: Industrie, Text 3: Gewerbe eingetragen.

In der Kurzform des GE-Verzeichnisses ist nur die erste Nutzungsart übertragen. Das ist für die Planfeststellung irrelevant.

 

keine

 

Die Abtretung von 574 m² Grund wird abgelehnt.

Bei einer Besprechung mit der Firma Reinfurt am 09.11.2015 wurde die Planung als Kreisverkehr vorgestellt und von der Firma Reinfurt nicht abgelehnt.

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

2.   Abwägung

Kreisverkehr ist nicht zur Erreichung der Planungsziele geboten und verstößt gegen das Abwägungsgebot

 

Grundsätzlich ist ein Kreisverkehr gegenüber einer Einmündung/Kreuzung die sicherere und leistungsfähigere Knotenpunktsform.

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

3.   Rückstau

Versetzen des Tors zum Betriebsgebäude führt zum Rückstau in den Kreisverkehr, da das Tor grundsätzlich verschlossen ist.

 

Die Zufahrt zum Gelände Reinfurt erfolgt derzeit a) über ein Tor an der Grundstücksgrenze und b) über ein Haupttor mit Pforte.

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

4.   Stellplätze

Durch die Planung gehen 15 Mitarbeiterstellplätze verloren.

 

Aus der Örtlichkeit und dem Luftbild ist nicht erkennbar, wie die Anzahl von 15 Stellplätzen zustande kommt.

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

5.   Brandschutz

Reduzierung der Aufstellfläche für die Feuerwehr und Verlegung Feuerwehrtresor

 

keine

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

6.   Alternativen

Prüfung von Alternativen

Im Vorfeld der Planfeststellung wurden die Varianten Einmündung und Kreisverkehr abgewogen.

Nachdem ein Kreisverkehr die sicherere und leistungsfähigere Knotenpunktsform darstellt und von der Firma Reinfurt bei der Besprechung vom 09.11.2015 keine Einwände vorgebracht wurden, wurde ein Kreisverkehr beantragt.

Die Alternativtrasse „Seib“ wurde in den Unterlagen abgewogen und negativ beschieden.

 

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

7.   Straßenlärm

Im Lärmgutachten wird mit einem Lkw-Anteil von 6 % tags/nachts bzw. 5 % auf der Zufahrt Reinfurt gerechnet. In der amtlichen Straßen­verkehrszählung 2010 werden abweichend von Anlage 1 zur 16. BImSchV nur Lkw ab 3,5 to genannt, während nach Anlage 1 der 16. BImSchV Lkw ab 2,8 to angesetzt werden müssen. Infolge dessen ist der Ansatz mit 6 % bzw. 5 % zu niedrig.

Die Behauptung ist falsch.

In den amtlichen Verkehrszählungen des Freistaates Bayern werden exakt die Lkw-Anteile ≥ 2,8 to mit den Ansätzen Pt und Pn ermittelt.

 

Diese betragen, wie auf Seite 8 des Lärmgutachtens dargestellt, im Bereich der St 2294

 

Pt = 4,0 – 4,4 %

Pn = 5,0 – 5,5 %

 

Der Ansatz im Lärmgutachten mit 6 % liegt dann auf der sicheren Seite. Im Übrigen liegen die berechneten Beurteilungspegel mit max. 59/50 dB (A) Tag/Nacht weit unter den zulässigen Pegeln von 69/59 dB (A).

keine

8.     Weitere
Beeinträchti­
gungen

 

 

 

8.1. Brunnenanlage

Künftig würde die Ziehpumpe außerhalb des Betriebsgeländes liegen.

keine

Verschiebung des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist.

8.2. Entwässerung der künftigen Straßenfläche

Durch Vergrößerung der versiegelten Fläche erhöht sich die Gefahr einer Überflutung

Bei Bau des Betriebsgebäudes wurde von der Firma Reinfurt ein Durchlass zur Pleichach abgebrochen und durch eine Kastenrinne an der Zufahrt St 2294 und einen Graben mit Teich zur Pleichach ersetzt (für Oberflächenwasser aus einem Einzugsgebiet von 65 ha).

Der Abfluss der zusätzlich versiegelten Straßenflächen wird nun vom Abfluss der bisherigen Flächen getrennt und gesondert in ein Regenrückhalte- und Klärbecken geleitet und gedrosselt zur Pleichach abgeleitet.

Der sichere Abfluss ist somit gewährleistet.

Die Nachweise wurden vom WWA geprüft und bestätigt.

 

Änderung der Entwässerung

8.3. Bewässerung des Fischteichs

Es ist nicht ersichtlich, ob die Wasserzufuhr zum Fischteich geprüft wurde.

Wie in 8.2. dargestellt, hat die Firma Reinfurt das Entwässerungssystem auf ihrem Grundstück geändert.

In der Baugenehmigung vom 20.06.2006 wurde hierfür ein gesonderter Antrag gefordert.

Es wird nun vorgesehen, den Abfluss der landwirtschaftlichen Flächen vom Regenwasser der Straße zu trennen. Der Abfluss der landwirtschaftlichen Flächen verläuft weiterhin über das Gelände Fl.Nr. 5271 wie mit Bescheid des LRA Würzburg vom 20.06.2006 genehmigt. Daran wird nicht geändert.

Der „Fischteich“ ist ein Trockenbecken ohne Wasser bzw. Fische

 

Änderung der Entwässerung