Forderung |
Einwendungen
zum Vorhaben |
Stellungnahme
Ing.-Büro Maier |
Empfehlungen
/ Änderungen |
2 – Fa. Gebr. Reinfurt,
vertreten durch die RA Dolde Mayen & Partner vom 09.04.2018 |
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1.
Grunderwerb |
Im
GE-Verzeichnis wird das Grundstück Fl.Nr. 5271 fehlerhaft mit „Fließgewässer“
bezeichnet |
Im
Grundbuch des Marktes Rimpar ist die Fl.Nr. 5271 mit der Nutzungsart Text 1:
Fließgewässer, Text 2: Industrie, Text 3: Gewerbe eingetragen. In
der Kurzform des GE-Verzeichnisses ist nur die erste Nutzungsart übertragen.
Das ist für die Planfeststellung irrelevant. |
keine |
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Die
Abtretung von 574 m² Grund wird abgelehnt. |
Bei
einer Besprechung mit der Firma Reinfurt am 09.11.2015 wurde die Planung als
Kreisverkehr vorgestellt und von der Firma Reinfurt nicht abgelehnt. |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
2.
Abwägung |
Kreisverkehr
ist nicht zur Erreichung der Planungsziele geboten und verstößt gegen das
Abwägungsgebot |
Grundsätzlich
ist ein Kreisverkehr gegenüber einer Einmündung/Kreuzung die sicherere und
leistungsfähigere Knotenpunktsform. |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
3.
Rückstau |
Versetzen
des Tors zum Betriebsgebäude führt zum Rückstau in den Kreisverkehr, da das
Tor grundsätzlich verschlossen ist. |
Die
Zufahrt zum Gelände Reinfurt erfolgt derzeit a) über ein Tor an der
Grundstücksgrenze und b) über ein Haupttor mit Pforte. |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
4.
Stellplätze |
Durch
die Planung gehen 15 Mitarbeiterstellplätze verloren. |
Aus
der Örtlichkeit und dem Luftbild ist nicht erkennbar, wie die Anzahl von 15
Stellplätzen zustande kommt. |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
5.
Brandschutz |
Reduzierung
der Aufstellfläche für die Feuerwehr und Verlegung Feuerwehrtresor |
keine |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
6.
Alternativen |
Prüfung
von Alternativen |
Im
Vorfeld der Planfeststellung wurden die Varianten Einmündung und Kreisverkehr
abgewogen. Nachdem
ein Kreisverkehr die sicherere und leistungsfähigere Knotenpunktsform
darstellt und von der Firma Reinfurt bei der Besprechung vom 09.11.2015 keine
Einwände vorgebracht wurden, wurde ein Kreisverkehr beantragt. Die
Alternativtrasse „Seib“ wurde in den Unterlagen abgewogen und negativ
beschieden. |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
7.
Straßenlärm |
Im
Lärmgutachten wird mit einem Lkw-Anteil von 6 % tags/nachts bzw. 5 % auf der
Zufahrt Reinfurt gerechnet. In der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010
werden abweichend von Anlage 1 zur 16. BImSchV nur Lkw ab 3,5 to genannt,
während nach Anlage 1 der 16. BImSchV Lkw ab 2,8 to angesetzt werden müssen.
Infolge dessen ist der Ansatz mit 6 % bzw. 5 % zu niedrig. |
Die
Behauptung ist falsch. In
den amtlichen Verkehrszählungen des Freistaates Bayern werden exakt die
Lkw-Anteile ≥ 2,8 to mit den Ansätzen Pt und Pn ermittelt. Diese
betragen, wie auf Seite 8 des Lärmgutachtens dargestellt, im Bereich der St
2294 Pt
= 4,0 – 4,4 % Pn
= 5,0 – 5,5 % Der
Ansatz im Lärmgutachten mit 6 % liegt dann auf der sicheren Seite. Im Übrigen
liegen die berechneten Beurteilungspegel mit max. 59/50 dB (A) Tag/Nacht weit
unter den zulässigen Pegeln von 69/59 dB (A). |
keine |
8.
Weitere |
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8.1. Brunnenanlage |
Künftig
würde die Ziehpumpe außerhalb des Betriebsgeländes liegen. |
keine |
Verschiebung
des Kreisverkehrs, sodass kein Grunderwerb mehr erforderlich ist. |
8.2. Entwässerung der künftigen Straßenfläche |
Durch
Vergrößerung der versiegelten Fläche erhöht sich die Gefahr einer Überflutung |
Bei
Bau des Betriebsgebäudes wurde von der Firma Reinfurt ein Durchlass zur
Pleichach abgebrochen und durch eine Kastenrinne an der Zufahrt St 2294 und
einen Graben mit Teich zur Pleichach ersetzt (für Oberflächenwasser aus einem
Einzugsgebiet von 65 ha). Der
Abfluss der zusätzlich versiegelten Straßenflächen wird nun vom Abfluss der
bisherigen Flächen getrennt und gesondert in ein Regenrückhalte- und
Klärbecken geleitet und gedrosselt zur Pleichach abgeleitet. Der
sichere Abfluss ist somit gewährleistet. Die
Nachweise wurden vom WWA geprüft und bestätigt. |
Änderung
der Entwässerung |
8.3. Bewässerung des Fischteichs |
Es
ist nicht ersichtlich, ob die Wasserzufuhr zum Fischteich geprüft wurde. |
Wie
in 8.2. dargestellt, hat die Firma Reinfurt das Entwässerungssystem auf ihrem
Grundstück geändert. In
der Baugenehmigung vom 20.06.2006 wurde hierfür ein gesonderter Antrag
gefordert. Es
wird nun vorgesehen, den Abfluss der landwirtschaftlichen Flächen vom
Regenwasser der Straße zu trennen. Der Abfluss der landwirtschaftlichen
Flächen verläuft weiterhin über das Gelände Fl.Nr. 5271 wie mit Bescheid des
LRA Würzburg vom 20.06.2006 genehmigt. Daran wird nicht geändert. Der
„Fischteich“ ist ein Trockenbecken ohne Wasser bzw. Fische |
Änderung
der Entwässerung |