Forderung |
Einwendungen
zum Vorhaben |
Stellungnahme
Ing.-Büro Maier |
Empfehlungen
/ Änderungen |
33 – Ralf Koska, Am
Zehentstüblein 13, Rimpar vom 23.03.2018 |
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Das Anwesen liegt in 290 m Entfernung
zur Westumfahrung |
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1. Abkehr von der geplanten Trassierung des
Planfeststellungsentwurfs und verantwortungs-volle Bewertung und Zuwendung zu
Variante 1 der Westumgehung. |
Im
Erläuterungsbericht Ziff. 3.3 Variantenvergleich wurden der
Feststellungsentwurf und die Variante 1 gegenübergestellt. Die
Variante 1 ist in den Kriterien - Verkehrliche Beurteilung - Entwurfs- und Sicherheitstechnische
Beurteilung - Umweltverträglichkeit - Wirtschaftlichkeit schlechter als der
Feststellungsentwurf. Der
Feststellungsentwurf wurde deshalb nach Abwägung gewählt. |
keine
Änderung |
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2. Wesentlich höhere Gewichtung des
Immissionsschutzes. |
Die zulässigen
Beurteilungspegel und die zulässigen Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe
werden beim Feststellungsentwurf an keinem Punkt überschritten. |
keine
Änderung |
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3. Erhalt der Integration des
Aussiedlerhofes Gelowicz zum Ort, kein Abschneiden durch die geplante Trasse. |
Die Zufahrt zum
Aussiedlerhof Gelowicz erfolgt wie im Bestand in die Kreisstraße Wü3. Der Hof
wird durch die geplante Trasse nicht abgeschnitten. |
keine
Änderung |
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4. Vermeiden der Wertminderung von
kommunalen, aber evtl. auch privaten Flächen im Hin-blick auf langfristig
geplante Baugebiete (Wasserleiten). |
Das geplante Baugebiet
„Wasserleiten“ wurde bei der Planung der Westumfahrung berücksichtigt. Weitere
Baugebiete im Trassenbereich des Feststellungsentwurfes sind im
Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar nicht enthalten. Eine Abstimmung mit
dem Markt Rimpar ist erfolgt. Ggf. erforderlicher Lärmschutz für das
Baugebiet „Wasserleiten“ wird im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005
festgelegt. |
keine
Änderung |
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5. Vermeiden von Durchschneidung der
Gehölzstruktur „Judengraben“ durch Überbauung. |
Die Durchschneidung der
Gehölzstruktur „Judengraben“ wird entsprechend ausgeglichen. Nach Abwägung
der Varianten ist unter Berücksichtigung aller Kriterien der
Feststellungs-entwurf zu bevorzugen. |
keine
Änderung |
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6. Keine ausschließlich monetäre Auswahl
einer Trassenführung vor dem Hintergrund der lang-fristigen Nachhaltigkeit
einer solchen Maßnahme. |
Monetäre
Gründe haben bei der Variantenuntersuchung nur eine unwesentliche Rolle
ge-spielt. Auch
alle anderen Kriterien der Variantenuntersuchung sprechen gegen die Variante
1 und für den Feststellungsentwurf. |
keine
Änderung |
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7. Ernstnehmen der Anliegen der unmittelbar
betroffenen Eigentümer des Aussiedlerhofes Ge-lowicz, sowie der Anwohner der
Straßen „Am Zehentstüblein“, „Weidleinsweg“ und „Günters-lebener Straße“
durch den Markt Rimpar und die Reg. von Unterfranken als Genehmigungsbehörde
des Planfeststellungsverfahren. |
zu
7) Alle Interessen betroffener Anlieger
werden Ernst genommen und mit den Interessen des Allgemeinwohls abgewogen. Die
nächstgelegenen Anwesen liegen in einer Entfernung vom - „Am Weidleinsweg“ ca. 165 m - „Am Zehentstüblein“ ca. 260 m - an der „Günterslebener Straße“ ca. 315
m (die Aussiedlerhöhe FlNr. 3330 und FlNr. 3605 liegen im Außenbereich) zur geplanten Westumfahrung. Die
zulässigen Beurteilungspegel und Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe
werden an keinem Punkt überschritten. Die
Verkehrsbelastung der Günterslebener Straße wird durch den Bau der
Westumfah-rung um über 3.000 Kfz/24 h reduziert. Die
Anwohner „Am Weidleinsweg“, „Am Zehentstüblein“ und an der „Günterslebener
Straße“ sind somit im Rahmen der gesetzlich zumutbaren Grenzwerte objektiv
nicht betroffen. |
keine
Änderung |
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Forderung |
Einwendungen
zum Vorhaben |
Stellungnahme
Ing.-Büro Maier |
Empfehlungen
/ Änderungen |
34
– Ralf Koska, Am Zehentstüblein 13, Rimpar vom 23.03.2018 |
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Schreiben
doppelt eingegangen, siehe Schreiben Nr. 33 |
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