Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Forderung

Einwendungen zum Vorhaben

Stellungnahme Ing.-Büro Maier

Empfehlungen / Änderungen

33 – Ralf Koska, Am Zehentstüblein 13, Rimpar vom 23.03.2018

        Das Anwesen liegt in 290 m Entfernung zur Westumfahrung

 

1.     Abkehr von der geplanten Trassierung des Planfeststellungsentwurfs und verantwortungs-volle Bewertung und Zuwendung zu Variante 1 der Westumgehung.

Im Erläuterungsbericht Ziff. 3.3 Variantenvergleich wurden der Feststellungsentwurf und die Variante 1 gegenübergestellt.

Die Variante 1 ist in den Kriterien

-       Verkehrliche Beurteilung

-       Entwurfs- und Sicherheitstechnische Beurteilung

-       Umweltverträglichkeit

-       Wirtschaftlichkeit

        schlechter als der Feststellungsentwurf.

Der Feststellungsentwurf wurde deshalb nach Abwägung gewählt.

keine Änderung

 

2.     Wesentlich höhere Gewichtung des Immissionsschutzes.

Die zulässigen Beurteilungspegel und die zulässigen Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe werden beim Feststellungsentwurf an keinem Punkt überschritten.

keine Änderung

 

3.     Erhalt der Integration des Aussiedlerhofes Gelowicz zum Ort, kein Abschneiden durch die geplante Trasse.

Die Zufahrt zum Aussiedlerhof Gelowicz erfolgt wie im Bestand in die Kreisstraße Wü3. Der Hof wird durch die geplante Trasse nicht abgeschnitten.

keine Änderung

 

4.     Vermeiden der Wertminderung von kommunalen, aber evtl. auch privaten Flächen im Hin-blick auf langfristig geplante Baugebiete (Wasserleiten).

Das geplante Baugebiet „Wasserleiten“ wurde bei der Planung der Westumfahrung berücksichtigt. Weitere Baugebiete im Trassenbereich des Feststellungsentwurfes sind im Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar nicht enthalten. Eine Abstimmung mit dem Markt Rimpar ist erfolgt. Ggf. erforderlicher Lärmschutz für das Baugebiet „Wasserleiten“ wird im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 festgelegt.

keine Änderung

 

5.     Vermeiden von Durchschneidung der Gehölzstruktur „Judengraben“ durch Überbauung.

Die Durchschneidung der Gehölzstruktur „Judengraben“ wird entsprechend ausgeglichen. Nach Abwägung der Varianten ist unter Berücksichtigung aller Kriterien der Feststellungs-entwurf zu bevorzugen.

keine Änderung

 

6.     Keine ausschließlich monetäre Auswahl einer Trassenführung vor dem Hintergrund der lang-fristigen Nachhaltigkeit einer solchen Maßnahme.

Monetäre Gründe haben bei der Variantenuntersuchung nur eine unwesentliche Rolle ge-spielt.

Auch alle anderen Kriterien der Variantenuntersuchung sprechen gegen die Variante 1 und für den Feststellungsentwurf.

keine Änderung

 

7.     Ernstnehmen der Anliegen der unmittelbar betroffenen Eigentümer des Aussiedlerhofes Ge-lowicz, sowie der Anwohner der Straßen „Am Zehentstüblein“, „Weidleinsweg“ und „Günters-lebener Straße“ durch den Markt Rimpar und die Reg. von Unterfranken als Genehmigungsbehörde des Planfeststellungsverfahren.

zu 7) Alle Interessen betroffener Anlieger werden Ernst genommen und mit den Interessen des Allgemeinwohls abgewogen.

 

Die nächstgelegenen Anwesen liegen in einer Entfernung vom

-       „Am Weidleinsweg“ ca. 165 m

-       „Am Zehentstüblein“ ca. 260 m

-       an der „Günterslebener Straße“ ca. 315 m (die Aussiedlerhöhe FlNr. 3330 und FlNr. 3605 liegen im Außenbereich)

        zur geplanten Westumfahrung.

Die zulässigen Beurteilungspegel und Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe werden an keinem Punkt überschritten.

 

Die Verkehrsbelastung der Günterslebener Straße wird durch den Bau der Westumfah-rung um über 3.000 Kfz/24 h reduziert.

 

Die Anwohner „Am Weidleinsweg“, „Am Zehentstüblein“ und an der „Günterslebener Straße“ sind somit im Rahmen der gesetzlich zumutbaren Grenzwerte objektiv nicht betroffen.

keine Änderung

 

 

Forderung

Einwendungen zum Vorhaben

Stellungnahme Ing.-Büro Maier

Empfehlungen / Änderungen

34 – Ralf Koska, Am Zehentstüblein 13, Rimpar vom 23.03.2018

Schreiben doppelt eingegangen, siehe Schreiben Nr. 33