Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Allgemeine Stellungnahem zu den Einsprüchen Gemäß Liste

 

 

 

Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) i.V.m. Art 72ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) für die Wü 3 neu, Neubau er Ortsumfahrung Rimpar zwischen der Kreisstraße Wü 3, Abschnitt 140, Station 7, 503 und der St 2294, Abschnitt 320, Station 0,485

 

Stellungnahmen zu den Einwendungen

 

Lage des Anwesens

Das Anwesen liegt in der rd.        m von der Westumfahrung entfernt.

 

 

Verfahrensmangel, fehlendes Gesamtplanung

Voraussetzung für den Bau der West-Süd- und Nordumfahrung ist, dass jeder Teilabschnitt für sich verkehrswirksam ist.

 

Die Westumfahrung ist für sich nach Fertigstellung voll verkehrswirksam, sie nimmt den Durchgangsverkehr von Versbach nach Güntersleben auf und entlastet die Niederhoferstraße und die Günterslebener Straße.

 

Im Anschluss an den Bau der Westumfahrung soll die Südumfahrung gebaut werden. Für die ortsnahe Vorzugsstraße liegt eine Vorentwurf mit ausgearbeitet Trasse und Gradiente beim Markt Rimpar zur Einsicht vor. Alternative Trasse liegen ebenfalls vor.

 

Die Südumfahrung nimmt den Durchgangsverkehr der Kreisstraße Wü 8 in Rimpar, in der Maidbronner Straße und in Maidbronn auf und entlastet damit die Ortsdurchfahrt. West- und Südumfahrung sind über die St 2249 miteinander verbunden.

 

Im Anschluss an den Bau der Südumfahrung kann dann eine Nordumfahrung in Angriff genommen werden. Eine Voruntersuchung liegt im Lage- und Höhenplan vor.

 

Die Nordumfahrung nimmt den Durchgangsverkehr  von Güntersleben nach Arnstein auf und entlastet damit die Günterslebener Straße und die Austraße in Rimpar.

 

Die jeweiligen Verkehrsbelastungen der West- Süd- und Nordumfahrung liegen dem Antrag bei.

 

 

Der Einspruch richtet sich gegen die ortsnahe Umfahrung im Westen.

 

Die ortsferne vorliegende Trasse außerhalb von Rimpar wurde grundsätzlich vom Baulastträger Landkreis Würzburg und vom Markt Rimpar abgelehnt (hierzu nachfolgende falsche Trasse).

 

 

Regionalplanung

 

Landkreis und Markt beabsichtigen mit dem Bau der Westumfahrung den Verkehr im Bereich der

Niederhoferstraße

Marktplatz

Günterslebener Straße

Zu entlasten und damit zu verbessern.

 

Der Durchgangsverkehr und mithin der Schwerverkehr werden umgeleitet. Mit Verringerung des Verkehrs erhöht sich die Verkehrssicherheit im Bereich dieser Straßenzüge.

 

Landkreis und Markt planen nicht mit der Westumfahrung in die überörtliche Planung einzugreifen.

 

Die Umfahrung dient der örtlichen Entlastung.

 

 

Falsche ortsnahe Trasse

 

Die Wohnbebauung im Westen des Ortes Rimpar ist mit Ausnahme der Beamtensiedlung mehr als 150 m von der Trasse der Westumfahrung entfernt.

 

Die Bewohner der Beamtensiedlung und die Anlieger der Julius-Bausenwein-Straße haben beim Bau ihrer Wohnhäuser den Abstand zur Freistrecke der St 2294 bewusst in Kauf genommen.

 

Abstand zur Beamtensiedlung von der St 2294:                                rd. 40m

Abstand der Julius-Bausenwein-Straße von der St 2294                  rd. 100m

 

Die ortsnahe Trasse ist in den Erläuterungen ausführlich dargelegt und begründet. Auf folgenden Punkt wird noch besonders hingewiesen:

 

Der Aufstieg vom Tal der Pleichach zur Höhe an der Alten Würzburger Straße ist ohne größere Veränderung möglich und vorgegeben! Hier besteht schon derzeit ein befestigter Feldweg.

 

Ohne Westumfahrung bestünde künftig der Zwang diesen Feldweg für den öffentlichen Verkehr auszubauen.

 

Zusammenfassend wurde bei der ortsnahen Trasse besonders berücksichtig:

Ausreichender Abstand zur Bebauung

Einbeziehung des bestehenden Wegenetzes

Geringstmögliche Durchschneidung der Flur

Ortsnahe Anbindung der Trasse an die Niederhoferstraße (St 2294) und Günterslebener Straße (KrWü 8)

 

 

Verkehrserhebung/ Verkehrsumlegung

 

Nach Sachlage lag beim Landkreis/Markt 2009 eine 2,8 km lange Planung der West-umfahrung weit außerhalb des Ortes vor. Zusammenfassend entsprach diese Planung nicht den Kriterien einer Kreisstraße, den Regularien der RAL und somit Aufgabenstellung des Baulastenträgers Landkreis.

 

Für die zur Planfeststellung beantragte vorliegende 19, km lange ortsnahe Planung der Westumfahrung wurden folgende Verkehrszählungen angesetzt:

DTV 2010 und DTV 2015 Kfz/24 h

Vergleichsweise Tageszählung 2015 Kfz/24 h

 

Für den Anteil des Durchgangsverkehrs wurden die Ergebnisse der Befragung 2002 verwendet.

 

Die Ergebnisse der Umlegung auf die West-, Süd- und Nordumfahrung dienen zur Berechnung der Auswirkung der neuen Straßen aus Lärm- und Luftschadstoffen auf Betroffenen. Zur Sicherheit wurde eher der höhere Zuschlag auf die Prognose 2035 gewählt.

 

Der tatsächliche Verkehr und damit die tatsächliche Einwirkung werden vergleichsweise nach Fertigstellung der Westumfahrung durch Zählung ermittelt.

 

Ansonsten siehe detaillierte Erläuterung zum Verkehr in den Antragsunterlagen, die nach wie vor beim Markt Rimpar einsehbar sind.

 

 

Negative Einflüsse wegen Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Sichtschutz

 

Grundlage der Berechnung der Beurteilungspegel (Lärm) und der Luftschadstoffbelastung sind die durch Verkehrsumlegung berechneten erhöhten Verkehrsbelastungen für den Planfall West- und Südumfahrung 2035.

 

Lärmschutz

Die Berechnung nach RLS 90 und Beurteilung nach 16. BlmSchV ergibt, dass an keinem untersuchten Gebäude im Einflussbereich der geplanten Westumfahrung die zulässigen Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

 

Lärmvorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Ansonsten siehe detaillierte Erläuterungen in Unterlagen 17.1.

 

Luftschadstoffe

Die Berechnung nach RLuS 2012 mit Bewertung nach der 39. BlmSchV auf der Grundlage des BlmSchG ergibt, dass die zulässigen Grenzwertes für Luftschadstoffe an keinen Ort im Einflussbereich der geplanten Westumfahrung überschritten werden.

 

Ansonsten siehe detaillierte Erläuterungen in Unterlagen 17.1.

 

Sichtschutz

Recht auf freie Sicht gibt es nicht.

 

 

Zusätzliche Belastung der Burgstraße

 

Im Flächennutzungsplan Rimpar liegt die Burgstraße im Misch- und Wohngebiet.

 

Die Burgstraße mit anschließender Kirchenstraße sammelt derzeit den Verkehr in Richtung Ortsmitte.

 

Nach Fertigstellung der Westumfahrung wird sich die Belastung der Burgstraße verändern.

 

Der Straßenabschnitt am Ortsrand wird mehr belastet, der Abschnitt zur Kirchenstraße hin wird entlastet.

 

 

Festlegung der Trasse für die Südumfahrung

 

Landkreis und Markt Rimpar beabsichtigen nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten für eine ortsnahe Trasse die Planfeststellung zu beantragen

 

Alternative Planungen (ortsfern) liegen vor.

 

Die Südumfahrung bindet am südlichen Ortsrand von Rimpar an die St 2294 an.

 

Landkreis und Markt sehen in der vorliegenden ortsnahen Trasse die richtige Lösung. Festgelegt wird die Trasse der Südumfahrung durch einen Planfeststellungsbeschluss

 

 

Finanzierung

 

Baulastenträger der Westumfahrung ist der Landkreis Würzburg.

 

Der Markt Rimpar beteiligt sich an den Kosten des Vorhabens.

 

Die Finanzierung der Beteiligung ist gesichert.