8 |
Handwerkskammer
für Unterfranken, Würzburg
|
||
|
Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
|
Schreiben
vom 25. Februar 2019, eingegangen am 28. Februar 2019 Die
Handwerkskammer äußert Bedenken wegen möglichen nachteiligen Wirkungen auf das
Lebensmittelhandwerk. |
Inwieweit sich der
geplante Lebensmittelmarkt nachteilig auf ansässige Handwerksbetriebe
auswirken könnte, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen. Auf dieser Ebene
können in der Regel auch die Fachgutachter keine detaillierten Prognosen
abgeben. Generell ist festzustellen, dass bei Kommunen, in denen es noch
keinen großflächigen Einzelhandel gibt, nachteilige Auswirkungen auf das
ansässige Lebensmittelhandwerk (in der Regel Bäcker und Metzger) zu erwarten
sind. Da es jedoch in Rimpar und Estenfeld bereits verschiedene großflächige
Einrichtungen des Lebensmittel-Einzelhandels gibt, kann davon ausgegangen
werden, dass durch einen neuen Markt keine relevante Verschlechterung für
bestehende Betriebe entstehen, da sich die Gewohnheiten der Käufer bereits
auf die bestehenden Märkte eingestellt haben und die Betriebe des
Lebensmittelhandwerks aufgrund ihres qualitativ höherwertigen und
vielfältigeren Angebots über eine feste Stammkundschaft verfügen. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg, vom 25. Februar 2019
zur Kenntnis. Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass der geplante
Lebensmittelmarkt keine relevanten Nachteile für die bestehenden Betriebe des
Lebensmittelhandwerks hervorrufen wird, weil sich diese aufgrund ihres
höherwertigen und vielfältigeren Angebots vom Sortiment des geplanten Marktes
deutlich abheben werden. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.