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Regierung
von Unterfranken, Würzburg |
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail vom 28. Februar 2019 Es werden keine
Bedenken vorgebracht. Die teilweise Lage im Überschwemmungsgebiet ist
unbedenklich, sofern die Wasserwirtschaftsbehörden hierzu keine Einwände
vorbringen. |
Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen
wurden entsprechend ergänzt. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach
durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück
entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Regierung von Unterfranken, Würzburg, vom 28. Februar 2019 zur
Kenntnis. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wurde in die Planunterlagen
nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender
Retentions-raum zu schaffen. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.