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Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld,
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 8. März 2019,
eingegangen am 11. März 2019 Das
Bayernwerk macht darauf aufmerksam, dass es nicht für die Stromversorgung im Planungsgebiet
zuständig ist. |
Die Begründung zum
Bebauungsplan sollte entsprechend korrigiert werden. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld, vom 8. März 2019 zur
Kenntnis. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß den Hinweisen des
Bayernwerks korrigiert. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.