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Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe
Würzburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 14. März 2019,
eingegangen am 18. März 2019 Der
Bund Naturschutz äußert erneut Bedenken gegen das Vorhaben. |
Der Bund Naturschutz ist erschüttert über die bereits erfolgte
Entfernung der bestehenden Obstbäume, obwohl das Verfahren noch nicht
abgeschlossen ist. Das Bauleitplanverfahren wird somit zur Farce. Die Untersuchung wurde auf die Tiergruppen Vögel
und Käfer beschränkt. Totholzbewohnende Käfer wie Eremit oder Goldkäfer
wurden nicht berücksichtigt. Der Erhalt der ökologischen Funktion der vom
Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang ist nicht gegeben, so dass Verbotstatbestände gemäß
§ 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. Die geplanten
CEF-Maßnahmen (Blühstreifen) sind auch im Zusammenhang mit
Vermeidungsmaßnahmen (Nistkästen, Fledermauskästen, Sicherung von bestehenden
Bäumen) nicht ausreichend, um die vorgesehenen Habitatverluste (wertvolle
Streuobstwiese mit alten Höhlenbäumen, Ackerbrache angrenzend) auszugleichen.
Die Berücksichtigung von Summationseffekten durch weitere Eingriffe in der
Region (geplante Umgehungsstraße, Baugebiet Bickersgraben) fehlt völlig. Für vorhandene Fledermausarten sowie
Wiesenschafstelze und Rebhuhn ist eine Bewertung des Erhaltungszustands
aufgrund mangelnder Datenlage nicht erfolgt. Ein Nachweis, dass sich der
Erhaltungzustand durch das Vorhaben nicht weiter verschlechtert, kann so nicht
erbracht werden, da gerade bei einem ungünstigen Erhaltungszustand schon
kleine Veränderungen den Erhaltungszustand weiter verschlechtern können. Die
Populationen von Grünspecht und Bluthänfling befinden sich laut saP auch auf
lokaler Ebene in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Die Faktoren für den Ausgleich sind zu niedrig
angesetzt. So sind Ackerbrachen (jünger als fünf Jahre) in Kategorie I,
oberer Wert, einzuordnen. Damit ist der Faktor 0,6 anzusetzen. Die biotopkartierten und zweifelsfrei sehr hochwertigen
Streuobstflächen sind in Kategorie III, oberer Wert, einzuordnen. Damit
ist hier ein Faktor von 3,0 anzusetzen. Ohnehin rechtlich notwendige
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können nicht zur Reduktion der
Faktoren herangezogen werden. Es ist vorgesehen, die Ausgleichsfläche zu
mulchen. Diese Methode führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung von
Tieren. Schonender ist die Mahd mit einem Balkenmäher bei einer Schnitthöhe
von 10 cm. |
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, vom 14. März 2019
zur Kenntnis. Baumhöhlen wurden auf Mulm-Ansammlungen
untersucht. Diese fehlten jedoch in den inspizierten Höhlen, so dass ein
Vorkommen geschützter Totholzkäfer auszuschließen ist. Das Vorgehen entsprach den fachlichen
Standards im Bearbeitungszeitraum. Aufgrund des relativ artenarmen
Unterwuchses der Streuobstwiese, der regelmäßig gemäht und kurz gehalten
wurde und der sehr gut nährstoffversorgten Lößböden fehlt es an krautigen
Magerkeitszeigern. Der Blütenreichtum der Fläche ist nur sehr mäßig
ausgebildet. Ein Vorkommen gefährdeter Tagfalter, Widderchen oder weiterer
Arten ist nicht zu erwarten. Der ökologische Wert ist durch die starke
Nutzung des Unterwuchses der Wiese (regelmäßige Mahd, nur mäßig wertvolle
Artenausstattung) und durch die Vorbelastung durch Verkehrslärm und die
angrenzende Wohnbebauung beeinträchtigt. Dies zusammen mit den getroffenen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen führten zur Einstufung der Kompensationsfaktoren. Durch die vorzeitige Rodung der Bäume konnte
ein Teil dieser Maßnahmen (z.B. das kontrollierte Fällen mit Überprüfung auf
eventuell überwinternde Fledermaus-Individuen oder das vorzeitige Aufhängen
von Nisthilfen) nicht durchgeführt werden. Laut telefonischer Auskunft sieht
auch die Untere Naturschutzbehörde eine Erhöhung der Kompensationsfaktoren
vor. Das Mulchen bezieht sich ausschließlich auf
die vorgesehen Blühfläche und entspricht der derzeitigen fachlichen
landwirtschaftlichen Praxis für solche Flächen. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.