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Frau Gertrud
und Herr Alois Stock, Rimpar |
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 14. März 2019,
eingegangen beim Markt Rimpar am 15. März 2019 Frau und Herr Stock bringen vier
Einwände vor. |
Einwendungen zur Bekanntmachung: Die Bekanntmachung
für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den
Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei
dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt. Bezug nehmend auf die
Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr
wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019. Damit der Beitrag
während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer
Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum
Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019. Im Zuge des
Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen
ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt
sich somit. Bei der gemeindlichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der
§ 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der
Bekanntmachung jedoch ohne Belang. Einwendungen zur Begründung: Durch
den Eingriff kommt es zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Orts- und
Landschaftsbild und der Erholungseignung durch dorfuntypische Bebauung und
den Verlust des Streuobstbestandes. Die Bedeutung des Areals für die
Naherholung wird durch die Straße gemindert. Zudem gibt es keine bedeutende
Wegeverbindung. Zur
Vermeidung und Minderung der Eingriffsfolgen werden die unbebauten
Teilbereiche des Marktes begrünt und mit Sträuchern und Hochstämmen
bepflanzt. Das Baufeld bleibt auf das nutzungsbedingte Mindestmaß beschränkt. Über
den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des
Gemeindeteiles Maidbronn mit über 1.000 Einwohnern, die bislang über
keinerlei Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teil des
Hauptortes sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des
Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert werden. Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß den Angaben von Frau und Herrn Stock
geht das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung von einem
Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer
Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht
steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache
ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des
Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht
entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen
des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist. Der
Standort in Maidbronn ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als
die bestehenden Märkte in Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit
überhaupt keine Möglichkeit, einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.
Zudem ist festzustellen, dass der Edeka-Markt in der Niederhoferstraße nicht
per Dekret des Marktes Rimpar geschlossen wurde, sondern dass es sich dabei
um eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung gehandelt hat, auf die der
Markt Rimpar keinen Einfluss hatte. Einwendungen zum Umweltbericht: Die
Eheleute Stock weisen auf die ökologische Bedeutung der Streuobstwiese hin,
die in der Nachkriegszeit angelegt wurde und somit etwa 70 Jahre alt ist.
Es wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zitiert, die auf die
Notwendigkeit einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme hinweist. Die
Eheleute Stork merken kritisch an, dass diese vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen
nicht durchgeführt wurden und die 19 Obstbäume mittlerweile gefällt
sind. So wurden noch vor Satzungsbeschluss vollendete Tatsachen geschaffen.
Auch an dieser Stelle ist das Verfahren gerichtlich angreifbar. Das Ehepaar
Stock behält sich eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde vor und
fordert die Vorlage für die erforderliche Ausnahmegenehmigung der UNB zur
Überplanung des kartierten Biotops vor. Aufgrund der
hohem Wertigkeit von Streuobstflächen sind entsprechende Ausgleichsflächen zu
schaffen, die dann so lange gepflegt und unterhalten werden müssen, wie das
Biotop überplant ist. Die
Aussage des Umweltberichts (S. 21), dass das Schutzgut „Landschaftsbild und
Erholung“ von geringer Bedeutung ist (Kategorie I), ist widersprüchlich und
nicht nachvollziehbar. Gemäß den Angaben des
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die
Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld
nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon
159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des
Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht
prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall
darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren,
was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich
ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern. Bei der Anlieferung
kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt,
dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer
relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht
gesprochen werden. Eine Nachtanlieferung wurde aufgrund der unmittelbar
angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan ausgeschlossen. Die Erstellung eines
schalltechnischen Gutachtens wird gefordert. Einwendungen zu den Festsetzungen des
Bebauungsplanes: Zu der
Einwendung, dass die vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist
festzustellen, dass zur Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in
einer Breite von 3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen
von 4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum
Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die
allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere
Breiten aufweisen werden. Bezüglich
der geäußerten Bedenken wegen der zusätzlichen Flächenversiegelung ist
festzustellen, dass nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr
Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden wird, als jetzt
bereits über die nicht versiegelten Flächen zufließt. Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt
im Trennsystem durch bestehende und neu zu erstellende Kanalleitungen. Schmutzwasser wird dem gemeindlichen
Kanalnetz und der Zentralkläranlage Würzburg zugeführt. Es ist
sicherzustellen, dass das weiterlaufende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken
ausreichend leistungsfähig ist, um das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen.
Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtenwasser
sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten nicht der Kanalisation und
somit der Kläranlage zufließt. Gering
verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen wird soweit als möglich auf
dem Grundstück versickert. Das restliche Niederschlagswasser wird gemäß den
gesetzlichen Vorgaben vorbehandelt und gepuffert in die Pleichach
eingeleitet. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. Zu den
geäußerten Bedenken wegen des Wegfalls der Bushaltebucht im Bereich der
geplanten Zufahrt zum Markt ist festzustellen, dass Im Zuge der Anbindung an
die Kreisstraße eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der
jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen ist. Die
geplante Bushaltestelle wird mit einem Buswartehäuschen ausgestattet.
Inwieweit wieder eine Busbucht angelegt wird oder nicht, obliegt weder dem
Markt Rimpar noch dem Investor des Lebensmittelmarktes sondern einzig der
Kreisverwaltungsbehörde. |
Der Marktgemeinderat
nimmt das Schreiben von Frau Gertrud und Herrn Alois Stock, Rimpar, vom 14. März 2019
zur Kenntnis. Die Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet
erfolgte fristgerecht und ordnungsgemäß. In der Bekanntmachung wurde auf die
umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen. Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB in der
gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang. Um den Eingriff in Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, wird das
Vorhaben zur freien Landschaft hin eingegrünt und das Baufeld auf das
Mindestmaß beschränkt. Durch das geplante Vorhaben wird die Versorgungssituation der Einwohner
von Maidbronn sowie des südlichen Bereichs des Hauptortes verbessert. Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes
steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen. Es ist korrekt, dass die vorzeitige Fällung
der Obstbäume nicht mit den in der saP festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung
oder vorgezogenen Kompensation von Verbotstatbeständen übereinstimmt. Es ist
nicht auszuschließen, dass das Fällen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
ausgelöst hat. Durch das Vorhaben
wird ein amtlich kartiertes Biotop überplant, das aber als Streuobstbestand
weder dem Schutz nach § 30 BNatSchG noch nach Art. 17 oder 23
des BayNatSchG unterliegt. Es ist daher keine Ausnahmegestattung durch die
Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Es wird aber empfohlen, diese
Einschätzung zu überprüfen. Da aber nicht
auszuschließen ist, dass mit dem Fällen der Bäume gegen artenschutzrechtliche
Verbote (§ 44 BNatSchG) verstoßen wurde, wird das weitere Vorgehen mit den
Naturschutzbehörden abgestimmt. Die festgesetzten
Ausgleichsflächen sind im Eigentum des Marktes Rimpar und sind auf Dauer
gesichert. Die Unterhaltungspflicht obliegt entsprechend der Rechtslage für
die nächsten 25 Jahre der Gemeinde. Der Hinweis wird als berechtigt
zur Kenntnis genommen. Der Streuobstbestand ist ein
wertvolles Element des Ortsbildes. Das Gebiet ist aber durch die angrenzende,
stark befahrene Straße vorbelastet. In der Zusammenschau dieser beiden
Aspekte ergibt sich eine mittlere Bedeutung des Schutzgutes (Kategorie II). Der Umweltbericht
wird entsprechend angepasst und überarbeitet. Eine relevante Steigerung des
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei
Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach
Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante
Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird.
Eine relevante Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann
ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass eine Anlieferung
während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist. Mit dem Bauantrag ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen. Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können die
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden. Die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens ist im Rahmen des
Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Hier wird auch festgesetzt, welche Mengen
an Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden dürfen und
inwieweit eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist. Die bestehende Bushaltestelle wird in Richtung Ortsmitte Maidbronn
verlegt. Die genaue Ausgestaltung der Haltestelle wird mit der
Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt. |
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Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.