Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Frau Gertrud und Herr Alois Stock, Rimpar

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 14. März 2019, eingegangen beim Markt Rimpar am 15. März 2019

 

Frau und Herr Stock bringen vier Einwände vor.

 

Einwendungen zur Bekanntmachung:

Die Bekanntmachung für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt.

Bezug nehmend auf die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019.

Damit der Beitrag während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019.

 

Im Zuge des Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt sich somit.

 

Bei der gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang.

 

Einwendungen zur Begründung:

Durch den Eingriff kommt es zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild und der Erholungseignung durch dorfuntypische Bebauung und den Verlust des Streuobstbestandes. Die Bedeutung des Areals für die Naherholung wird durch die Straße gemindert. Zudem gibt es keine bedeutende Wegeverbindung.

Zur Vermeidung und Minderung der Eingriffsfolgen werden die unbebauten Teilbereiche des Marktes begrünt und mit Sträuchern und Hochstämmen bepflanzt. Das Baufeld bleibt auf das nutzungsbedingte Mindestmaß beschränkt.

 

Über den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teil des Hauptortes sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert werden.

 

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß den Angaben von Frau und Herrn Stock geht das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

 

Der Standort in Maidbronn ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit, einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen. Zudem ist festzustellen, dass der Edeka-Markt in der Niederhoferstraße nicht per Dekret des Marktes Rimpar geschlossen wurde, sondern dass es sich dabei um eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung gehandelt hat, auf die der Markt Rimpar keinen Einfluss hatte.

 

Einwendungen zum Umweltbericht:

Die Eheleute Stock weisen auf die ökologische Bedeutung der Streuobstwiese hin, die in der Nachkriegszeit angelegt wurde und somit etwa 70 Jahre alt ist. Es wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zitiert, die auf die Notwendigkeit einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme hinweist. Die Eheleute Stork merken kritisch an, dass diese vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und die 19 Obstbäume mittlerweile gefällt sind. So wurden noch vor Satzungsbeschluss vollendete Tatsachen geschaffen. Auch an dieser Stelle ist das Verfahren gerichtlich angreifbar. Das Ehepaar Stock behält sich eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde vor und fordert die Vorlage für die erforderliche Ausnahmegenehmigung der UNB zur Überplanung des kartierten Biotops vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der hohem Wertigkeit von Streuobstflächen sind entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen, die dann so lange gepflegt und unterhalten werden müssen, wie das Biotop überplant ist.

 

 

 

Die Aussage des Umweltberichts (S. 21), dass das Schutzgut „Landschaftsbild und Erholung“ von geringer Bedeutung ist (Kategorie I), ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

Bei der Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden. Eine Nachtanlieferung wurde aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan ausgeschlossen.

 

Die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens wird gefordert.

 

Einwendungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Zu der Einwendung, dass die vorgesehenen Pflanzstreifen zu schmal sind, ist festzustellen, dass zur Kreisstraße hin ein durchgängiger Grünstreifen in einer Breite von 3,50 Metern, zur Pleichach hin ein durchgängiger Grünstreifen von 4,50 Metern festgesetzt ist. Auch zur Ortslage Maidbronn und zum Ortseingang hin werden ausreichend breite Eingrünungen durchgeführt, die allerdings abschnittsweise (im Bereich von Stellplatzflächen) geringere Breiten aufweisen werden.

 

Bezüglich der geäußerten Bedenken wegen der zusätzlichen Flächenversiegelung ist festzustellen, dass nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden wird, als jetzt bereits über die nicht versiegelten Flächen zufließt.

Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt im Trennsystem durch bestehende und neu zu erstellende Kanalleitungen.

Schmutzwasser wird dem gemeindlichen Kanalnetz und der Zentralkläranlage Würzburg zugeführt. Es ist sicherzustellen, dass das weiterlaufende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken ausreichend leistungsfähig ist, um das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtenwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt.

Gering verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen wird soweit als möglich auf dem Grundstück versickert. Das restliche Niederschlagswasser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorbehandelt und gepuffert in die Pleichach eingeleitet. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.

 

Zu den geäußerten Bedenken wegen des Wegfalls der Bushaltebucht im Bereich der geplanten Zufahrt zum Markt ist festzustellen, dass Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen ist. Die geplante Bushaltestelle wird mit einem Buswartehäuschen ausgestattet. Inwieweit wieder eine Busbucht angelegt wird oder nicht, obliegt weder dem Markt Rimpar noch dem Investor des Lebensmittelmarktes sondern einzig der Kreisverwaltungsbehörde.

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Gertrud und Herrn Alois Stock, Rimpar, vom 14. März 2019 zur Kenntnis.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet erfolgte fristgerecht und ordnungsgemäß.

 

In der Bekanntmachung wurde auf die umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen.

 

Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB in der gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang.

 

 

 

 

 

Um den Eingriff in Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, wird das Vorhaben zur freien Landschaft hin eingegrünt und das Baufeld auf das Mindestmaß beschränkt.

 

 

 

 

 

 

 

Durch das geplante Vorhaben wird die Versorgungssituation der Einwohner von Maidbronn sowie des südlichen Bereichs des Hauptortes verbessert.

 

 

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist korrekt, dass die vorzeitige Fällung der Obstbäume nicht mit den in der saP festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung oder vorgezogenen Kompensation von Verbotstatbeständen übereinstimmt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Fällen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst hat.

 

Durch das Vorhaben wird ein amtlich kartiertes Biotop überplant, das aber als Streuobstbestand weder dem Schutz nach § 30 BNatSchG noch nach Art. 17 oder 23 des BayNatSchG unterliegt. Es ist daher keine Ausnahmegestattung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Es wird aber empfohlen, diese Einschätzung zu überprüfen.

Da aber nicht auszuschließen ist, dass mit dem Fällen der Bäume gegen artenschutzrechtliche Verbote (§ 44 BNatSchG) verstoßen wurde, wird das  weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abgestimmt.

 

Die festgesetzten Ausgleichsflächen sind im Eigentum des Marktes Rimpar und sind auf Dauer gesichert. Die Unterhaltungspflicht obliegt entsprechend der Rechtslage für die nächsten 25 Jahre der Gemeinde.

 

Der Hinweis wird als berechtigt zur Kenntnis genommen.

Der Streuobstbestand ist ein wertvolles Element des Ortsbildes. Das Gebiet ist aber durch die angrenzende, stark befahrene Straße vorbelastet. In der Zusammenschau dieser beiden Aspekte ergibt sich eine mittlere Bedeutung des Schutzgutes (Kategorie II).

Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst und überarbeitet.

 

Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Eine relevante Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist.

 

 

Mit dem Bauantrag ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen.

 

 

Durch die festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Hier wird auch festgesetzt, welche Mengen an Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden dürfen und inwieweit eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die bestehende Bushaltestelle wird in Richtung Ortsmitte Maidbronn verlegt. Die genaue Ausgestaltung der Haltestelle wird mit der Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.