Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Frau Andrea und Herr Dr. Karl Wenzlik, Rimpar

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 15. März 2019, eingegangen beim Markt Rimpar am 15. März 2019

 

Von Frau und Herr Wenzlik bringen Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes vor.

Stellungnahme und Einwendungen:

Die Bekanntmachung für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt.

Bezug nehmend auf die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019.

Damit der Beitrag während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019.

Im Zuge des Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt sich somit.

Bei der gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang.

 

Die Einwände gegen den Umweltbericht beziehen sich auf den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und sind daher überholt, weil mittlerweile ein neuer Umweltbericht vorliegt.

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:

Die Bekanntmachung für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt.

Bezug nehmend auf die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019.

Damit der Beitrag während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019.

Im Zuge des Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt sich somit.

Bei der gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang.

 

Die Einwände gegen den Umweltbericht beziehen sich auf den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und sind daher überholt, weil mittlerweile ein neuer Umweltbericht vorliegt.

 

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Andrea und Herrn Dr. Karl Wenzlik, Rimpar, vom 15. März 2019 zur Kenntnis.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet erfolgte fristgerecht und ordnungsgemäß.

In der Bekanntmachung wurde auf die umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen.

Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB in der gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.