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Frau Andrea und Herr Dr. Karl Wenzlik, Rimpar
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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Schreiben vom 15. März 2019,
eingegangen beim Markt Rimpar am 15. März 2019 Von Frau und Herr Wenzlik bringen Einwände gegen
die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes vor. |
Stellungnahme und Einwendungen: Die Bekanntmachung
für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den
Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei
dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt. Bezug nehmend auf
die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung
sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019. Damit der Beitrag
während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer
Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum
Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019. Im Zuge des Verfahrens
gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen
ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt
sich somit. Bei der gemeindlichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text versehentlich der
§ 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die Rechtmäßigkeit der
Bekanntmachung jedoch ohne Belang. Die
Einwände gegen den Umweltbericht beziehen sich auf den Vorentwurf der Änderung
des Flächennutzungsplanes und sind daher überholt, weil mittlerweile ein
neuer Umweltbericht vorliegt. Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes: Die Bekanntmachung
für den Netto-Markt wurde am 11. Februar 2019 ortsüblich an den
Amtstafel ausgehängt. „Rimpar aktuell“ ist ein reiner Informationsdienst. Bei
dem Mitteilungsblatt handelt es sich nicht um ein Amtsblatt. Bezug nehmend auf
die Internet-Veröffentlichung verhält es sich so, dass die Veröffentlichung
sehr wohl rechtzeitig erfolgte: nachweisbar veröffentlicht am 11. Februar 2019. Damit der Beitrag
während der Bekanntmachung nicht raus genommen werden muss, wurde ein neuer
Beitrag zum Start der Auslegung erstellt mit dem Inhalt der Auslegung. Zum
Start 18. Februar 2019, erstellt am 15. Februar 2019. Im Zuge des
Verfahrens gingen neben dem vorliegenden Umweltbericht und der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung lediglich drei umweltbezogene Stellungnahmen
ein. Eine Zusammenfassung von drei Stellungnahmen zu Themenblöcken erübrigt
sich somit. Bei der
gemeindlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Text
versehentlich der § 13 BauGB erwähnt worden. Dies ist für die
Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung jedoch ohne Belang. Die
Einwände gegen den Umweltbericht beziehen sich auf den Vorentwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes und sind daher überholt, weil mittlerweile
ein neuer Umweltbericht vorliegt. |
Der Marktgemeinderat
nimmt das Schreiben von Frau Andrea und Herrn Dr. Karl Wenzlik, Rimpar, vom 15. März 2019
zur Kenntnis. Die Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung sowohl an den Amtstafeln als auch im Internet
erfolgte fristgerecht und ordnungsgemäß. In der Bekanntmachung wurde auf die
umweltbezogenen Stellungnahmen hinreichend Bezug genommen. Die versehentliche Erwähnung von § 13 BauGB in der
gemeindlichen Bekanntmachung ist für deren Rechtmäßigkeit ohne Belang. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.