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Frau Magdalena und Herr Dr. Manfred
Münch, Aschaffenburg
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Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
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E-Mail vom 17. März 2019 Zur vorgelegten
Planung werden Bedenken wegen einer möglichen Wertminderung des eigenen
Grundstücks Flur-Nummer 476 geäußert. |
Eine Nachtanlieferung
zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wurde aufgrund der unmittelbar
angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan ausgeschlossen. Bei dem Grundstück von Familie Münch
handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, auch wenn sie im
Flächennutzungsplan (noch) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Eine
Wertminderung ist daher nicht erkennbar. |
Der
Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Magdalena und Herrn Dr. Manfred
Münch, Aschaffenburg, vom 17. März 2019 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist
festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis
6.00 Uhr) nicht zulässig ist. Eine Wertminderung des Grundstücks
Flur-Nummer 476 liegt nicht vor. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.