Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Frau Magdalena und Herr Dr. Manfred Münch, Aschaffenburg

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

E-Mail vom 17. März 2019

 

Zur vorgelegten Planung werden Bedenken wegen einer möglichen Wertminderung des eigenen Grundstücks Flur-Nummer 476 geäußert.

Eine Nachtanlieferung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wurde aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan ausgeschlossen.

 

Bei dem Grundstück von Familie Münch handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, auch wenn sie im Flächennutzungsplan (noch) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Eine Wertminderung ist daher nicht erkennbar.

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Magdalena und Herrn Dr. Manfred Münch, Aschaffenburg, vom 17. März 2019 zur Kenntnis.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist. Eine Wertminderung des Grundstücks Flur-Nummer 476 liegt nicht vor.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.