5 |
Frau Ursula und Herr Thomas Wirth, Rimpar
|
||
|
Stellungnahme |
Würdigung
des Sachverhalts: |
Beschlussvorschlag: |
|
Schreiben vom 17. März 2019, eingegangen
beim Markt Rimpar am 18. März 2019 Frau
und Herr Wirth äußern vier Einwände zu der vorgelegten Planung. |
Verkehrskonzept: Gemäß den Angaben des
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die
Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld
nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge
des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung
des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden.
Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für
ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines
neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der
geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls
verbessern. Bei der Anlieferung
kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt,
dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer
relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht
gesprochen werden. Lärmemissionen: Eine Nachtanlieferung
wurde aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan
ausgeschlossen. Flächenversiegelung: Bezüglich
der geäußerten Bedenken wegen der zusätzlichen Flächenversiegelung ist
festzustellen, dass nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr
Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden wird, als jetzt
bereits über die nicht versiegelten Flächen zufließt. Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt
im Trennsystem durch bestehende und neu zu erstellende Kanalleitungen. Schmutzwasser wird dem gemeindlichen
Kanalnetz und der Zentralkläranlage Würzburg zugeführt. Es ist
sicherzustellen, dass das weiterlaufende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken
ausreichend leistungsfähig ist, um das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen.
Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtenwasser
sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten nicht der Kanalisation und
somit der Kläranlage zufließt. Gering verschmutztes
Niederschlagswasser von Dachflächen wird soweit als möglich auf dem
Grundstück versickert. Das restliche Niederschlagswasser wird gemäß den
gesetzlichen Vorgaben vorbehandelt und gepuffert in die Pleichach
eingeleitet. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. |
Der Marktgemeinderat
nimmt das Schreiben von Frau Ursula und Herrn Thomas Wirth, Rimpar, vom
17. März 2019 zur Kenntnis. Eine relevante Steigerung des
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei
Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach
Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante
Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird.
Eine relevante Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen
werden. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass
eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
nicht zulässig ist. Mit dem Bauantrag ist ein schalltechnisches
Gutachten vorzulegen. Die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens ist im Rahmen des
Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Hier wird auch festgesetzt, welche Mengen
an Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden dürfen und
inwieweit eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist. |
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde
zugestimmt.