Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Frau Ursula und Herr Thomas Wirth, Rimpar

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 17. März 2019, eingegangen beim Markt Rimpar am 18. März 2019

 

Frau und Herr Wirth äußern vier Einwände zu der vorgelegten Planung.

Verkehrskonzept:

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

Bei der Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden.

 

Lärmemissionen:

Eine Nachtanlieferung wurde aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung im Bebauungsplan ausgeschlossen.

 

 

 

Flächenversiegelung:

Bezüglich der geäußerten Bedenken wegen der zusätzlichen Flächenversiegelung ist festzustellen, dass nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden wird, als jetzt bereits über die nicht versiegelten Flächen zufließt.

Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt im Trennsystem durch bestehende und neu zu erstellende Kanalleitungen.

Schmutzwasser wird dem gemeindlichen Kanalnetz und der Zentralkläranlage Würzburg zugeführt. Es ist sicherzustellen, dass das weiterlaufende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken ausreichend leistungsfähig ist, um das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtenwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt.

Gering verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen wird soweit als möglich auf dem Grundstück versickert. Das restliche Niederschlagswasser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorbehandelt und gepuffert in die Pleichach eingeleitet. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ursula und Herrn Thomas Wirth, Rimpar, vom 17. März 2019 zur Kenntnis.

Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Eine relevante Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen werden.

 

 

 

Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist. Mit dem Bauantrag ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen.

 

Die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Hier wird auch festgesetzt, welche Mengen an Niederschlagswasser in die Pleichach eingeleitet werden dürfen und inwieweit eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers notwendig ist.

 

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.