Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

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Herr Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar

 

Stellungnahme

Würdigung des Sachverhalts:

Beschlussvorschlag:

 

Schreiben vom 18. März 2019

 

Herr Dr. Dr. Füglein bringt  Einwendungen gegen die vorgelegte Planung vor.

Auslegungsunterlagen:

Die Bemaßungen in den Planunterlagen sind sowohl in Papierform als auch in den pdf-Dateien einwandfrei lesbar. Ebenso ist den Planunterlagen zu entnehmen, dass Bereiche, die bislang als Wohnbauflächen dargestellt sind, als landwirtschaftliche Flächen dargestellt werden sollen.

 

Überschwemmungsgebiet:
Die nordwestlichen zwei Drittel des Grundstücks Flur-Nummer 83 liegen definitiv im Überschwemmungsgebiet der Pleichach und sind somit aus heutiger Sicht nicht bebaubar. Inwieweit hier eine Hochwasserfreilegung vorgesehen ist, ist nicht bekannt.

 

Darstellung im Flächennutzungsplan:

Die Nutzungsänderung von Wohnbaufläche in „Flächen für die Landwirtschaft“ wurde auch nicht vom Vorhabensträger gewünscht, sondern resultiert daraus, dass große Bereiche aufgrund der Immissionen der Kreisstraße nicht als Wohnbauland genutzt werden können und für die verbleibenden Flächen keine wirtschaftliche Erschließung möglich ist.

Die Flächen südöstlich des geplanten Marktes bleiben wie bislang als Wohnbauflächen dargestellt, auch wenn sie zu einem geringen Teil im Überschwemmungsgebiet liegen. Auf den bebaubaren Flächen kann vielleicht noch ein Gebäude errichtet werden.

Die Flächen nordöstlich des Marktes zur Pleichach hin können wieder als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Hochwasserproblematik ist im Einzelfall zu klären.

 

Abstandsflächen:

Gemäß Art. 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens jedoch drei Metern, festgesetzt. Somit werden die Abstandsflächen eingehalten.

 

Immissionsschutz:

Vom Marktgemeinderat wurde beschlossen, das Anwesen von Herrn Dr. Dr. Füglein im Rahmen des im Zuge des Bauantrags vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens als Immissionsort zu betrachten. Sofern das von Herrn Dr. Dr. Füglein nicht gewünscht wird, kann auch darauf verzichtet werden, seine Gebäude als schützenswerte Bebauung einzustufen.

 

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Herrn Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 18. März 2019 zur Kenntnis.

 

 

 

 

Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich und nördlich des Planungsgebietes wurden aus der Darstellung im Flächennutzungsplan herausgenommen. Die Bereiche wurden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche zwischen dem geplanten Markt und der Pleichach werden wieder als Wohnbauflächen dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Festsetzung der Abstandsflächen mit 0,4 H, mindestens jedoch drei Metern, wird beibehalten.

 

Im Zuge des im Rahmen des Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens ist das Anwesen Riemenschneiderstraße als Immissionsort zu betrachten.

 


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde dies zur Kenntnis genommen, dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.