Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und den Entwurf einer Änderungssatzung von Herrn Fuchs. Die neuen, zu diskutierenden Zahlen sind in roter Schrift eingetragen. Erster Bürgermeister Losert verweist auf die Bemerkungen im letzten Prüfungsbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes und weist darauf hin, dass man seit drei Jahren in den Kitas keine Gebührenerhöhungen mehr vorgenommen habe. Nach dem Beschluss des Bayer. Landtages gewährt der Freistaat Bayern einen Zuschuss von 100 Euro pro Kind der Regelkindergärten. Die Gebühren sollte man deshalb anpassen und dabei gleichzeitig über die anderen Einrichtungen sprechen.

 

Ratsmitglied Schmid spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die Gebühren in § 5 Buchstaben b), c) und d) zurückzustellen und erneut zu beraten, wobei man in den einzelnen Einrichtungen die Einnahmen und Ausgaben detailliert ermitteln sollte. Gerade bei den Krippen und beim Hort sei die Gebührenanpassung doch erheblich, und auf diese beiden Einrichtungen seien die Eltern angewiesen. Man sollte also erst berechnen, ob dieser „Gebührensprung“ derart gerechtfertigt sei. Zudem wolle die Staatsregierung ja für die anderen Einrichtungen ebenfalls zahlen, was aber noch nicht endgültig feststehe. Also sollte man die Sache einfach zurückstellen, bis man aus München Konkretes wisse. Für die Vorarbeit habe man dann noch genügend Zeit.

 

Ratsmitglied Wetzel beziffert das Defizit pro Hortplatz im Jahr auf ca. 1.000 Euro und hält das für „richtig heftig“. Trotz staatlicher Bezuschussung fahre man die Einrichtungen defizitär, so dass er dem Gebührenvorschlag jedenfalls zustimmen könne. Eine jährliche Erhöhung um 5 Euro würde er künftig bevorzugen.

 

Ratsmitglied Pototzky könnte die Erhöhung angesichts der prekären Haushaltssituation an sich mittragen, würde sich aber dem Vorschlag des Ratskollegen Schmid anschließen. Beim Waldkindergarten bestünden Zweifel, ob der höhere Betrag für die Eltern durch entsprechende Mehraufwendungen gedeckt sei; mangels Gebäude und anderer Einrichtungen sollten die Kinder dort doch eigentlich weniger kosten.

 

Erster Bürgermeister Losert erklärt, dass nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde - Kreisjugendamt – in den Waldkindergärten aufgrund der gesteigerten Aufsichtspflicht, bedingt durch ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, ein besserer Betreuungsschlüssel gelten müsse. Der höhere Personalaufwand überwiege hier den verminderten strukturellen Aufwand. Der Bauhof beispielsweise müsse im Wald jede Woche die Entsorgung durchführen. Der Gebührenvorschlag für den Waldkindergarten sei auch dem Preisgefüge vergleichbarer Einrichtungen angepasst.

 

Ratsmitglied Pototzky möchte bezüglich des Waldkindergartens nochmal alles aufgeschlüsselt haben, um zum Defizit eine Gegenrechnung aufmachen zu können.

 

Der Vorsitzende schlägt deshalb nach alledem vor, den Tagesordnungspunkt insgesamt zurückzustellen. Die entsprechenden Daten und Zahlen werden zur Diskussion in den Fraktionen noch nachgeliefert.


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.