Zu
diesem TOP begrüßt der Vorsitzende noch einmal Herrn Dipl.-Ing. Wehner, der
neben Rimpar die Gemeinden Veitshöchheim und Güntersleben beim
Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach begleitet und heute als erste Gemeinde
dieses in Rimpar vorstellt.
Das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) wird für den Dürrbach, ein
Gewässer III. Ordnung im Gebiet der Kommunen Veitshöchheim, Güntersleben und
Rimpar als wasserwirtschaftliche und landschaftsökologische Fachplanung durch
das Büro TEAM 4 auf der Grundlage einer Gewässerstrukturkartierung und
örtlichen Bestandsaufnahme erarbeitet. Bei Gramschatz wird der weitere Verlauf
des Dürrbaches mit Riedgraben bezeichnet. Im Folgenden wird einheitlich der
Begriff Dürrbach verwendet. Die Gewässer liegen im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes.
Bearbeitungsraum ist der Dürrbach Gewässerrandstreifen von 20 m in der Aue: Durch
das Gewässerentwicklungskonzept sollen die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung
des Gewässersystems geschaffen werden. Es wird angestrebt, die natürliche Funktionsfähigkeit
des Gewässers und seiner Aue zu erhalten oder ggf. mit möglichst geringen
Eingriffen wieder herzustellen. Darüber hinaus berücksichtigt das
Gewässerentwicklungskonzept die Möglichkeiten zum vorbeugenden
Hochwasserschutz.
Herr Wehner stellt zunächst die Grundsätze der
Gewässerentwicklungsplanung vor. Diese wären:
- Gewässer und Aue sind als Einheit zu
betrachten und zu planen
- Naturnahe Bachabschnitte sind zu erhalten
- In den Bach- und Flussauen sind Flächen
für die Gewässerentwicklung bereitzustellen
- Förderung der Eigendynamik mit natürliche
Bettverlagerung in der freien Landschaft
- Reduktion der Unterhaltungs- und
Pflegearbeiten auf das Notwendigste
- Naturnahe Gestaltung von strukturell
verarmten Gewässerabschnitten, wo keine Eigenentwicklung möglich ist
- Förderung eines natürlichen
Abflussgeschehens in Fluss und Aue
- Freihaltung von Überschwemmungsgebieten
von wasserwirtschaftlich unverträglichen Nutzungen
- Erhalt und Förderung des natürlichen
Hochwasserrückhaltes in der Fläche
- Minimierung bzw. Verhinderung von
Stoffeinträgen in das Gewässersystem
- Erhaltung und ggf. Wiederherstellung von
Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
- Beachtung von Vielfalt und Eigenart in
der Landschaft (Landschaftsbild)
Das Gewässerentwicklungskonzept ist Grundlage für
- die Unterhaltungsarbeiten
- den ggf. notwendigen Grunderwerb und
- einen ökologischen Umbau am Gewässer
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen bedürfen keiner
weiteren Planung, für darüber hinausgehenden Maßnahmen zum Gewässerausbau sind
gesonderte Entwurfsplanungen notwendig, die genehmigt oder planfestgestellt
werden.
Die Inhalte des Gewässerentwicklungskonzeptes sind
fachliche Vorgaben:
- für gemeindliche Planungen wie FNP, LP
sowie BP und GOP und für
- weitere Planungen, z. B. Leitungen, und
im Städtebau zu berücksichtigen.
Auf
Grundlage der naturräumlichen Gegebenheiten (v.a. Geologie, Klima, Relief) wird
für die Ökosystembausteine Abflussgeschehen, Feststoffhaushalt, Morphologie,
Wasserqualität und Lebensgemeinschaften ein gewässerspezifisches Leitbild für
die Bäche entwickelt.
Das
Leitbild beschreibt den potenziell natürlichen Zustand des Gewässers, d.h. den
Zustand, der sich einstellen würde, wenn z.B. sämtliche Regulierungsmaßnahmen
(Uferverbau, Querbauwerke u.a.) entfernt werden und kein anthropogener Eingriff
mehr stattfindet. Hierzu zeigt Herr Wehner anhand von Bildern und Fotos diverse
Beispiele.
Somit
werden keine Nutzungseinflüsse oder -anforderungen, sondern nur die natürlichen
Randbedingungen und Gesetzmäßigkeiten sowie in der Landschaftsgeschichte als
irreversibel einzustufende Veränderungen, z.B. Auenlehmbildung, berücksichtigt.
Das Leitbild dient als Bewertungsmaßstab für den tatsächlichen Gewässerzustand und
als Orientierungshilfe für die Entwicklungsziele am Gewässer und seiner Aue.
Bei
der Defizitanalyse und Konfliktermittlung dient als Grundlage für die
Bewertung des aktuellen Gewässerzustandes das Verfahren zur Strukturkartierung
nach dem "Kartier- und Bewertungsverfahren Gewässerstruktur (2014)"
für den Dürrbach. Bei dem genannten Bewertungsverfahren werden mittels einer
Reihe von Kriterien die Gewässerbettdynamik
und die Auedynamik bewertet. Auch hier zeigt Herr Wehner anhand von
mehreren Beispielen Bilder, die die Defizite wie Begradigung, Profilaufweitung,
fehlende Beschattung, Gewässerausbau, Nutzung bis zum Gewässerrand,
Unterbrechungen (Teich, Verrohrungen) deutlich machen
Zu
den Entwicklungszielen und Maßnahmenhinweise führt Herr Wehner aus, dass diese den Handlungsrahmen für die
Begründung von Maßnahmen für den Gültigkeitszeitraum des
Gewässerentwicklungskonzepts bilden. Ausgehend vom Leitbild für die
Ökosystembausteine werden Entwicklungsziele formuliert, die dazu dienen, den
Ist-Zustand unter Berücksichtigung der Restriktionen in Richtung Leitbild zu
entwickeln. Dadurch wird im Rahmen der durch die Restriktionen vorgegebenen Möglichkeiten
die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt und die angestrebte Entwicklung, der sog.
"gute Zustand" für das Gewässersystem im Untersuchungsgebiet erreicht.
Aufgrund vielfältiger ökonomischer Sachzwänge und Nutzungsbelange ist das
idealtypische Leitbild nicht vollständig zu realisieren. Ziel muss es deshalb
sein, einen Kompromiss zwischen dem landschaftsökologisch-gewässerbiologischen
Idealzustand und dem von Restriktionen bestimmten Ist-Zustand zu erreichen. Aufgrund
der Restriktionen im Untersuchungsgebiet ist eine Prioritätensetzung für die Gewässerentwicklung
in einem kompensatorischen Ansatz („Strahlwirkung“) erforderlich. Mit dem
Begriff Strahlwirkung ist gemeint, dass in Biozönosen mit strukturellen
Defiziten ein guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial indiziert
werden kann, der aus benachbarten angebundenen Gewässerabschnitten in gutem
oder sehr gutem Zustand stammt. Die Strahlwirkung ist daher als Prozess zu
verstehen, der durch aktive oder passive Wanderung von Tieren und Pflanzen aus
dem Gewässer selbst oder aus dem Gewässersystem entsteht, um möglichst
dauerhaft den betreffenden („ökologisch schlechten“) Gewässerabschnitt zu
besiedeln.
Ratsmitglied
Weidner stellt fest, dass bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie auch einmal
etwas Gutes von der Europäischen Union beschlossen wurde, weist aber auch auf
das Konnexitätsprinzip hin, wenn die Umsetzung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde
darstellt. Auf die Anfrage, ob die Stadt Würzburg auch mitmacht beim
Gewässerentwicklungskonzept bestätigt dies Herr Wehner.
Ratsmitglied
Meißner fragt an wie es mit den Quellen aussieht, die den Dürrbach speisen.
Bevor nämlich die Gemeinde viel Geld für Renaturierungsmaßnahmen ausgibt,
sollte geklärt sein, inwieweit sichergestellt ist, dass die Bäche auch künftig
genügend Wasser führen. Herr Wehner führt aus, dass hierzu aus finanziellen
Gründen keine Untersuchungen stattfinden. Institute, die dies untersuchen,
werden sehr viel Geld kosten.
Auf
die Anfrage von Ratsmitglied Keidel in welcher Jahreszeit die Renaturierungen
geplant sind, antwortet Herr Wehner dass der Zeitraum September/Oktober ideal
wäre, im Einzelfall dies jedoch spezifisch entschieden werden muss. Er rät auch
dazu, Grundstücke entlang des Gewässers zu kaufen, sofern sich dafür die
Möglichkeit bietet.
Ratsmitglied
Pototzky sieht mit dem Konzept nun die Gemeinde in der Pflicht, dieses
umzusetzen. Er fragt an, ob die Vorgabe der EU neben dem Dürrbach auch für die Pleichach
gilt. Herr Wehner empfiehlt eine naturnahe Unterhaltung durch die Gemeinde,
solange auch noch Fördergelder vom Freistaat Bayern fließen. Die Bestimmungen
der EU gelten selbstverständlich auch für die Pleichach, da diese jedoch als
Gewässer 2. Ordnung eingestuft ist, ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Nur
für Gewässer 3. Ordnung wie der Dürrbach ist die Gemeinde zuständig.
Ratsmitglied
Schmid sieht alle 3 Gemeinden in der Pflicht. Sie müssen alle an einem Strang
ziehen, sonst verpufft die Wirkung. Auf die Anfrage nach der Höhe des
Zuschusses vom Freistaat antwortet Herr Wehner, dass für die Gestaltung 75 %
und für den Unterhalt auch noch 30 % Fördermittel gezahlt wird. Auf die
Verpflichtung der Umsetzung jeder Gemeinde für ihre Gewässer weist Herr Wehner
explizit noch einmal hin.
1.
Bürgermeister Losert fasst noch einmal zusammen und schlägt vor, dem
Gewässerentwicklungskonzept zuzustimmen.
Beschluss:
Das
Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach für die Gemeinden Veitshöchheim,
Güntersleben und Rimpar wird zur Kenntnis genommen. Dem
Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach für den Markt Rimpar wird zugestimmt.