Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende noch einmal Herrn Dipl.-Ing. Wehner, der neben Rimpar die Gemeinden Veitshöchheim und Güntersleben beim Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach begleitet und heute als erste Gemeinde dieses in Rimpar vorstellt.

 

Das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) wird für den Dürrbach, ein Gewässer III. Ordnung im Gebiet der Kommunen Veitshöchheim, Güntersleben und Rimpar als wasserwirtschaftliche und landschaftsökologische Fachplanung durch das Büro TEAM 4 auf der Grundlage einer Gewässerstrukturkartierung und örtlichen Bestandsaufnahme erarbeitet. Bei Gramschatz wird der weitere Verlauf des Dürrbaches mit Riedgraben bezeichnet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff Dürrbach verwendet. Die Gewässer liegen im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes. Bearbeitungsraum ist der Dürrbach Gewässerrandstreifen von 20 m in der Aue: Durch das Gewässerentwicklungskonzept sollen die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung des Gewässersystems geschaffen werden. Es wird angestrebt, die natürliche Funktionsfähigkeit des Gewässers und seiner Aue zu erhalten oder ggf. mit möglichst geringen Eingriffen wieder herzustellen. Darüber hinaus berücksichtigt das Gewässerentwicklungskonzept die Möglichkeiten zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

 

Herr Wehner stellt zunächst die Grundsätze der Gewässerentwicklungsplanung vor. Diese wären:

 

  • Gewässer und Aue sind als Einheit zu betrachten und zu planen
  • Naturnahe Bachabschnitte sind zu erhalten
  • In den Bach- und Flussauen sind Flächen für die Gewässerentwicklung bereitzustellen
  • Förderung der Eigendynamik mit natürliche Bettverlagerung in der freien Landschaft
  • Reduktion der Unterhaltungs- und Pflegearbeiten auf das Notwendigste
  • Naturnahe Gestaltung von strukturell verarmten Gewässerabschnitten, wo keine Eigenentwicklung möglich ist
  • Förderung eines natürlichen Abflussgeschehens in Fluss und Aue
  • Freihaltung von Überschwemmungsgebieten von wasserwirtschaftlich unverträglichen Nutzungen
  • Erhalt und Förderung des natürlichen Hochwasserrückhaltes in der Fläche
  • Minimierung bzw. Verhinderung von Stoffeinträgen in das Gewässersystem
  • Erhaltung und ggf. Wiederherstellung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
  • Beachtung von Vielfalt und Eigenart in der Landschaft (Landschaftsbild)

 

Das Gewässerentwicklungskonzept ist Grundlage für

 

  • die Unterhaltungsarbeiten
  • den ggf. notwendigen Grunderwerb und
  • einen ökologischen Umbau am Gewässer

 

Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen bedürfen keiner weiteren Planung, für darüber hinausgehenden Maßnahmen zum Gewässerausbau sind gesonderte Entwurfsplanungen notwendig, die genehmigt oder planfestgestellt werden.

 

Die Inhalte des Gewässerentwicklungskonzeptes sind fachliche Vorgaben:

 

  • für gemeindliche Planungen wie FNP, LP sowie BP und GOP und für
  • weitere Planungen, z. B. Leitungen, und im Städtebau zu berücksichtigen.

 

Auf Grundlage der naturräumlichen Gegebenheiten (v.a. Geologie, Klima, Relief) wird für die Ökosystembausteine Abflussgeschehen, Feststoffhaushalt, Morphologie, Wasserqualität und Lebensgemeinschaften ein gewässerspezifisches Leitbild für die Bäche entwickelt.

 

Das Leitbild beschreibt den potenziell natürlichen Zustand des Gewässers, d.h. den Zustand, der sich einstellen würde, wenn z.B. sämtliche Regulierungsmaßnahmen (Uferverbau, Querbauwerke u.a.) entfernt werden und kein anthropogener Eingriff mehr stattfindet. Hierzu zeigt Herr Wehner anhand von Bildern und Fotos diverse Beispiele.

 

Somit werden keine Nutzungseinflüsse oder -anforderungen, sondern nur die natürlichen Randbedingungen und Gesetzmäßigkeiten sowie in der Landschaftsgeschichte als irreversibel einzustufende Veränderungen, z.B. Auenlehmbildung, berücksichtigt. Das Leitbild dient als Bewertungsmaßstab für den tatsächlichen Gewässerzustand und als Orientierungshilfe für die Entwicklungsziele am Gewässer und seiner Aue.

 

Bei der Defizitanalyse und Konfliktermittlung dient als Grundlage für die Bewertung des aktuellen Gewässerzustandes das Verfahren zur Strukturkartierung nach dem "Kartier- und Bewertungsverfahren Gewässerstruktur (2014)" für den Dürrbach. Bei dem genannten Bewertungsverfahren werden mittels einer Reihe von Kriterien die Gewässerbettdynamik und die Auedynamik bewertet. Auch hier zeigt Herr Wehner anhand von mehreren Beispielen Bilder, die die Defizite wie Begradigung, Profilaufweitung, fehlende Beschattung, Gewässerausbau, Nutzung bis zum Gewässerrand, Unterbrechungen (Teich, Verrohrungen) deutlich machen

 

Zu den Entwicklungszielen und Maßnahmenhinweise führt Herr Wehner aus, dass diese den Handlungsrahmen für die Begründung von Maßnahmen für den Gültigkeitszeitraum des Gewässerentwicklungskonzepts bilden. Ausgehend vom Leitbild für die Ökosystembausteine werden Entwicklungsziele formuliert, die dazu dienen, den Ist-Zustand unter Berücksichtigung der Restriktionen in Richtung Leitbild zu entwickeln. Dadurch wird im Rahmen der durch die Restriktionen vorgegebenen Möglichkeiten die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt und die angestrebte Entwicklung, der sog. "gute Zustand" für das Gewässersystem im Untersuchungsgebiet erreicht. Aufgrund vielfältiger ökonomischer Sachzwänge und Nutzungsbelange ist das idealtypische Leitbild nicht vollständig zu realisieren. Ziel muss es deshalb sein, einen Kompromiss zwischen dem landschaftsökologisch-gewässerbiologischen Idealzustand und dem von Restriktionen bestimmten Ist-Zustand zu erreichen. Aufgrund der Restriktionen im Untersuchungsgebiet ist eine Prioritätensetzung für die Gewässerentwicklung in einem kompensatorischen Ansatz („Strahlwirkung“) erforderlich. Mit dem Begriff Strahlwirkung ist gemeint, dass in Biozönosen mit strukturellen Defiziten ein guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial indiziert werden kann, der aus benachbarten angebundenen Gewässerabschnitten in gutem oder sehr gutem Zustand stammt. Die Strahlwirkung ist daher als Prozess zu verstehen, der durch aktive oder passive Wanderung von Tieren und Pflanzen aus dem Gewässer selbst oder aus dem Gewässersystem entsteht, um möglichst dauerhaft den betreffenden („ökologisch schlechten“) Gewässerabschnitt zu besiedeln.

 

Ratsmitglied Weidner stellt fest, dass bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie auch einmal etwas Gutes von der Europäischen Union beschlossen wurde, weist aber auch auf das Konnexitätsprinzip hin, wenn die Umsetzung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt. Auf die Anfrage, ob die Stadt Würzburg auch mitmacht beim Gewässerentwicklungskonzept bestätigt dies Herr Wehner.

 

Ratsmitglied Meißner fragt an wie es mit den Quellen aussieht, die den Dürrbach speisen. Bevor nämlich die Gemeinde viel Geld für Renaturierungsmaßnahmen ausgibt, sollte geklärt sein, inwieweit sichergestellt ist, dass die Bäche auch künftig genügend Wasser führen. Herr Wehner führt aus, dass hierzu aus finanziellen Gründen keine Untersuchungen stattfinden. Institute, die dies untersuchen, werden sehr viel Geld kosten.

 

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Keidel in welcher Jahreszeit die Renaturierungen geplant sind, antwortet Herr Wehner dass der Zeitraum September/Oktober ideal wäre, im Einzelfall dies jedoch spezifisch entschieden werden muss. Er rät auch dazu, Grundstücke entlang des Gewässers zu kaufen, sofern sich dafür die Möglichkeit bietet.

 

Ratsmitglied Pototzky sieht mit dem Konzept nun die Gemeinde in der Pflicht, dieses umzusetzen. Er fragt an, ob die Vorgabe der EU neben dem Dürrbach auch für die Pleichach gilt. Herr Wehner empfiehlt eine naturnahe Unterhaltung durch die Gemeinde, solange auch noch Fördergelder vom Freistaat Bayern fließen. Die Bestimmungen der EU gelten selbstverständlich auch für die Pleichach, da diese jedoch als Gewässer 2. Ordnung eingestuft ist, ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Nur für Gewässer 3. Ordnung wie der Dürrbach ist die Gemeinde zuständig.

 

Ratsmitglied Schmid sieht alle 3 Gemeinden in der Pflicht. Sie müssen alle an einem Strang ziehen, sonst verpufft die Wirkung. Auf die Anfrage nach der Höhe des Zuschusses vom Freistaat antwortet Herr Wehner, dass für die Gestaltung 75 % und für den Unterhalt auch noch 30 % Fördermittel gezahlt wird. Auf die Verpflichtung der Umsetzung jeder Gemeinde für ihre Gewässer weist Herr Wehner explizit noch einmal hin.

 

1. Bürgermeister Losert fasst noch einmal zusammen und schlägt vor, dem Gewässerentwicklungskonzept zuzustimmen.


Beschluss:

Das Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach für die Gemeinden Veitshöchheim, Güntersleben und Rimpar wird zur Kenntnis genommen. Dem Gewässerentwicklungskonzept Dürrbach für den Markt Rimpar wird zugestimmt.